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Traunstein/Rosenheim  |  28.11.2012  |  14:49 Uhr

Elf Monate Bewährung für gewalttätigen Polizeichef

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Der suspendierte Rosenheimer Polizeichef (rechts) und sein Verteidiger Andreas von Mariassy.  − Foto: dpa

Der suspendierte Rosenheimer Polizeichef (rechts) und sein Verteidiger Andreas von Mariassy.  − Foto: dpa

Der suspendierte Rosenheimer Polizeichef (rechts) und sein Verteidiger Andreas von Mariassy.  − Foto: dpa


Der vom Dienst suspendierte Rosenheimer Polizeichef ist wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Traunstein sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der 51-Jährige den Kopf eines gefesselten Jugendlichen auf der Wache des Rosenheimer Volksfestes mindestens zweimal gegen die Wand schlug, das Opfer trat und ohrfeigte. Die Richter gingen von drei Fällen der Körperverletzung aus. Mit dem Urteil ist der Polizist nicht automatisch amtsenthoben.

Der Schüler hatte bei der Gewalttat des leitenden Beamten am 3. September 2011 eine stark blutende Platzwunde an der Lippe davongetragen, die im Krankenhaus genäht werden musste. Ein Schneidezahn brach, andere Zähne wurden geschädigt. Das Gericht sprach von nicht unerheblichen Verletzungen.

Der Gewaltaktion des Polizeichefs war die Festnahme des Burschen nach einer Rangelei auf dem Herbstfest vorausgegangen. Schon beim Abführen des Schülers trat der Beamte dem Opfer mehrmals mit dem Knie in den Rücken und versetzte ihm Ohrfeigen. Auf der Wache kam es zu einem regelrechten Wutausbruch, wie es der Vorsitzende Richter Erich Fuchs nannte.

Zur Urteilsbegründung sagte Fuchs, Grundlage seien die Gutachten der Sachverständigen gewesen. Die Experten hatten im Prozess übereinstimmend berichtet, dass die Verletzungen des Jugendlichen nicht von einem einzigen Kopfstoß herrühren können. Das Opfer müsse mindestens zwei kräftige Hiebe abbekommen haben, sagten ein Zahnarzt, ein DNA-Analytiker und ein Biomechaniker der Rechtsmedizin. Auch könnten die Verletzungen nicht von der Schlägerei herrühren.

Fuchs sprach von einem "erheblichen Gewaltausbruch" des Beamten. "So etwas darf schlicht und einfach einem Polizisten, noch dazu im Dienst, nicht passieren." Er verwies auf die Vorbildfunktion des Beamten als damaliger Leiter der Rosenheimer Polizei. Mit seinem Verhalten habe der 51-Jährige das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei geschädigt. "Er hat in wenigen Minuten sein gesamtes berufliches Lebenswerk zunichtegemacht." Der Vorsitzende Richter hielt dem Angeklagten aber zugute, dass der Beruf des Polizeibeamten belastend sei.

Staatsanwalt Martin Unterreiner hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten gefordert. Der Anklagevertreter sprach von einem "völlig unkontrollierten Gewaltexzess". Der Polizist habe seine Position, das Gewaltmonopol des Staates ausüben zu dürfen, sträflich missbraucht. Unterreiner will das Urteil nun "sorgfältig prüfen" und danach entscheiden, ob Revision beantragt.

Verteidiger Andreas von Mßrißssy - er hatte acht Monate Bewährung gefordert - äußerte sich nach dem Urteil zufrieden. Auch er schloss zwar eine Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe nicht aus, fügte aber mit Blick auf das Strafmaß hinzu: "Ich denke, wir könnten damit leben." Denn: Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre der 51-Jährige nicht automatisch amtsenthoben. Erst bei einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr wird ein Beamter automatisch seines Amtes enthoben.

In seinem Schlusswort hatte der Angeklagte die Verletzungen des heute 16-Jährigen erneut bedauert. Er stritt aber noch einmal vehement die Kopfstöße auf der Wache ab: "Es hat kein mehrmaliges Schlagen des Kopfes gegeben." Von einem Gewaltexzess könne keine Rede sein. Er sei als Polizist 30 Jahre lang für den Staat eingestanden und fügte hinzu: "Ich stehe existenziell vor dem Abgrund." − lbyArchivberichte zum Thema:












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Copyright © Passauer Neue Presse 2013
Dokument erstellt am 2012-11-27 15:28:21
Letzte Änderung am 2012-11-28 15:29:18












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