
Freispruch für Oliver Kahn. − Foto: dpa
Freispruch für Oliver Kahn. − Foto: dpa
Sonderfall Oliver Kahn: Der Ex-Bayern-Torwart Oliver Kahn ist am Donnerstag vom Amtsgericht Traunstein freigesprochen worden. Obwohl er mit seinem getunten weißen AMG-Mercedes (650 Pferdestärken) wahrscheinlich doppelt so schnell gefahren ist wie erlaubt. Am Nachmittag des 21. Oktober 2009 wurde der Ex-Fußballstar (41) auf der Autobahn A8 in Richtung München von der Verkehrspolizei Traunstein geblitzt − mit 163 Stundenkilometern. Richter Dr. Rainer Vietze kam nun im Bußgeldverfahren zum verblüffenden Ergebnis: Der aufgemotzte Mercedes war noch nicht über der Messlinie, als ein "vorauseilender Lichtreflex" bereits die Messung startete. Der messtechnische Sachverständige, Professor Dr. Jochen Buck aus München, sprach von einem ihm noch nie vorgekommenen "Sonderfall".
Der ehemalige Nationaltorwart war selbst nicht zur Verhandlung erschienen, sein Rechtsanwalt Peter Christ aus München gab eine Erklärung des "Titans" ab: In seinem Einspruch gegen den amtsgerichtlichen Bußgeldbescheid vom 15. Dezember 2009 hatte Kahn behaupten lassen, er sei vorschriftsmäßig mit Tempo 80 über die Bergener Brücke gefahren. Ein von dem angeblichen Verkehrssünder eingeschalteter Privatgutachter brachte im Lauf des Bußgeldverfahrens die "vorauseilenden Lichtreflexe" ins Spiel.
Weder an der Qualifikation des Messbeamten und des Auswertenden noch an der Zuverlässigkeit des Einseitensensors hegte Dr. Jochen Buck Zweifel. Im Falle Kahns habe die Messung jedoch begonnen, als das Fahrzeug noch 1,5 Meter von der entsprechenden Linie entfernt war. Bucks Erklärung: "Vorauseilende Reflexionen lösten die Fotodioden aus." Die Messung könne "richtig" gewesen sein "oder auch nicht".
Im Plädoyer blieb die Staatsanwältin dabei, nach ihrer Ansicht sei das viel zu schnelle Fahren erwiesen. 600 Euro Bußgeld und ein dreimonatiges Fahrverbot seien zu verhängen. Die technischen Feststellungen seien zu unpräzise, um eine so hohe Geschwindigkeitsüberschreitung sicher festzustellen, setzte der Verteidiger entgegen und forderte nach dem Grundsatz "in dubio pro reo", im Zweifel für den Angeklagten, Freispruch. Dem folgte Richter Dr. Rainer Vietze. Die Frage sei, warum die Messung verfrüht ausgelöst worden sei. Die Gründe habe der Sachverständige nachvollziehbar dargelegt. Für eine Verurteilung bedürfe es einer konkreten Geschwindigkeit oder einer konkreten Mindestgeschwindigkeit. Dass Kahn "wahrscheinlich" zu schnell gefahren sei, reiche nicht aus. − kdMehr zum Thema lesen Sie am Samstag, 18. März, in der PNP.
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