von Thomas Thois
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Obings Bürgermeister Hans Thurner mit Kugelskulpturen vor seinem Atelier in Fachendorf, wo die folgenschwere Verkehrssünde am Buß- und Bettag ihren Anfang nahm. − Foto: Herbert Reichgruber
Obings Bürgermeister Hans Thurner mit Kugelskulpturen vor seinem Atelier in Fachendorf, wo die folgenschwere Verkehrssünde am Buß- und Bettag ihren Anfang nahm. − Foto: Herbert Reichgruber
Mit mehr als zwei Promille Alkohol im Blut hat Hans Thurner, Bürgermeister von Obing (Landkreis Traunstein), am Mittwoch vergangener Woche einen Auffahrunfall in Seebruck verursacht. "Das war ein großer Fehler, da gibt es nichts zu beschönigen", sagt das 61-jährige Gemeindeoberhaupt sichtlich bedrückt zu dem schwerwiegenden Verkehrsdelikt. Nun erwartet Thurner eine hohe Geldstrafe und ein längeres Fahrverbot. Die Fraktionssprecher im Gemeinderat sagten auf Nachfrage, dass sie Thurner nicht an den Pranger stellen wollen, gaben aber deutlich zu bedenken, dass eine so drastische Alkoholfahrt mit der Vorbildfunktion eines Bürgermeisters nicht vereinbar sei.
Hans Thurner, der seit 1996 Bürgermeister des 4100-Einwohner-Ortes ist und den Freien Wählern Obing (FWO) angehört, kann sich sein Fehlverhalten nach wie vor nicht erklären. "Ich schäm' mich fürchterlich dafür." Von Fachendorf bei Pittenhart aus, wo sich das Atelier und die Werkstatt des künstlerisch aktiven Bürgermeisters befinden, war Thurner am Mittwoch, 21. November, kurz vor 21 Uhr losgefahren. "Beim Arbeiten habe ich da wohl nebenher zu viel getrunken", so Thurner. Die Folge: In der Traunsteiner Straße in Seebruck fuhr er mit seinem Smart auf das Auto vor ihm auf. "Vielleicht war es ein Sekundenschlaf, ich weiß es nicht mehr", so der 61-Jährige, der sich durch das Auslösen des Airbags Schrammen im Gesicht zuzog, während die 37-jährige Österreicherin am Steuer des anderen Wagens unverletzt blieb.
Der Alkotest ergab laut Pressebericht der Trostberger Polizei einen Wert von deutlich über 2 Promille. "Wie viel es genau sind, wird mir erst noch mitgeteilt", so Thurner, der sich für diese in den Bereich der Straftat (ab 1,1 Promille) fallende Alkoholfahrt auf eine Gerichtsverhandlung, eine hohe Geldstrafe, sieben Flensburg-Punkte und einen längeren Führerscheinentzug gefasst machen muss.
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