
− Archivfoto: dpa
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Wegen fahrlässiger Tötung wurde am Donnerstag ein 66-jähriger Lkw-Fahrer am Amtsgericht Traunstein verurteilt. Beim Einfahren einer fünfjährigen Radlerin in die Bundesstraße 20 nahe Fridolfing erfasste ein Kraftfahrer im August 2011 kurz vor 21 Uhr das Kind mit seinem Lkw. Die schwerstverletzte Kleine verstarb am nächsten Tag gegen 13.50 Uhr im Kreisklinikum Traunstein.
Der Angeklagte war damals mit seinem Lkw samt Anhänger von Tittmoning kommend in Richtung Laufen unterwegs. An der Kreuzung zur Salzachstraße näherte sich der B 20 von links eine Gruppe aus drei Radfahrern − ein 33-jähriger Familienvater aus dem Landkreis Traunstein mit seinen drei Kindern. Die Gruppe wollte die Bundesstrasse überqueren. Der Sattelzug näherte sich mit einer Geschwindigkeit von mindestens 75 Kilometern pro Stunde, obwohl Tempo 60 vorgeschrieben war. Kurz vor der B 20 hielten der Vater und das älteste Kind an, nicht aber die Fünfjährige. Der Kraftfahrer versuchte noch, auszuweichen, konnte den Crash aber nicht mehr verhindern.
Die Richterin verhängte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je zehn Euro, insgesamt 900 Euro, verbunden mit einem Fahrverbot von zwei Monaten. Die Staatsanwaltschaft hatte 140 Tagessätze à zehn Euro plus drei Monate Fahrverbot gefordert, der Verteidiger hingegen Freispruch. − kdMehr zu diesem Thema lesen Sie am Samstag, 17. November, in Ihrem Alt-Neuöttinger Anzeiger.
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