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Würzburg  |  11.11.2012  |  22:20 Uhr

Wie weit darf die Polizei gehen?

von Sabine Kain

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Heutekann der Tierarzt wieder lachen, wenngleich sein Humor oft düster ist. Im Fasching steht Rolf Herzel als Hauptmann Küppers auf der Bühne und singt ein Lied über die Polizei.  − Foto: Sabine Kain

Heutekann der Tierarzt wieder lachen, wenngleich sein Humor oft düster ist. Im Fasching steht Rolf Herzel als Hauptmann Küppers auf der Bühne und singt ein Lied über die Polizei.  − Foto: Sabine Kain

Heutekann der Tierarzt wieder lachen, wenngleich sein Humor oft düster ist. Im Fasching steht Rolf Herzel als Hauptmann Küppers auf der Bühne und singt ein Lied über die Polizei.  − Foto: Sabine Kain


Diese eisige Dezembernacht 2010 wird Rolf Herzel nie vergessen. Eine Frage verfolgt den heute 48-Jährigen seither wie ein Schatten: Warum hat man mir das angetan? Darüber zermartert sich der Familienvater aus Rottendorf bei Würzburg seit knapp zwei Jahren den Kopf. Von einem Glühweinfest soll der Mann betrunken nach Hause gefahren sein. Mitten in der Nacht klingelten Polizisten an seiner Tür. Einem Alkoholtest stimmte Herzel nicht zu. Daraufhin forderten die jungen Polizisten Verstärkung an. "Wenn wir im Haus sind, haben Sie keine Rechte mehr, wir sind die Staatsgewalt", soll ein Polizist gesagt habe. Zwölf Polizisten waren später in Herzels Haus. Irgendwann wollte sich Herzel über die Spüle beugen, um Wasser zu trinken. In diesem Moment hört er, wie jemand ruft: "Zugriff!" Wenig später liegt Herzel auf dem Boden, fixiert von mehreren Polizisten, der Ohnmacht nahe. In Handschellen, bekleidet nur mit seinem Schlafanzug zerren sie ihn aus dem Haus, tragen ihn in ein Dienstfahrzeug und fahren los. Die Nacht verbringt Herzel in der Zelle, vor und nach einer Untersuchung im Klinikum. Erst um 6 Uhr, nach Schichtwechsel, wird er von einem anderen Polizisten freigelassen.

Der Polizeieinsatz hatte ein juristisches Nachspiel − für Herzel. Gegen ihn wurde ein Verfahren wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt geführt. Nach langer Diskussion einigten sich beide Seiten im September darauf, dass der Tierarzt 1000 Euro spendet und das Verfahren eingestellt wird. Ein Freispruch zweiter Klasse, aber ein Notausgang, den Herzel seiner Familie zuliebe wählte. Noch ist der Albtraum nicht ausgestanden: Der Dienstgruppenleiter beschuldigt den Tierarzt, ihn gegen einen Türrahmen gestoßen zu haben. Dabei habe er eine Schädelprellung erlitten. 900 Euro Schmerzensgeld wolle der haben. "Ich hab' den nicht berührt", versichert Herzel. Fotos von seinen Händen, entstanden am Tag nach dem Einsatz, zeigen keine Spuren eines Kampfes. Das Verfahren gegen die Polizisten wurde eingestellt.

Ein rechtsmedizinisches Gutachten, das Herzel selbst bezahlt hat, ergab inzwischen, dass er in jener Dezembernacht, als er sein Auto von der Straße in den Carport fuhr,  etwa 0,1 Promille Alkohol im Blut hatte. 

"Der Beamte und seine Kollegin haben lange versucht, den Mann zu überreden, ihren Anordnungen Folge zu leisten", beschreibt Kriminaloberrat Heinz Henneberger vom Polizeipräsidium Unterfranken die Situation und spricht von "Engelszungen". Auch der lange Zeitraum, der verging, ehe Verstärkung angefordert wurde, zeige deutlich, "dass die Beamten den Fall kommunikativ lösen wollten". Erst als das keinerlei Wirkung zeigte, "wurde Herrn Herzel unmittelbarer Zwang angedroht". Hochgradig erregt sei der Tierarzt gewesen, habe entgegen der Anweisungen der Polizisten "ständig weggehen und sich der Klärung der Sache entziehen" wollen. Als er in das  Labor seiner Praxis  ging, wo die Beamten gefährliche Gegenstände vermuteten, erfolgte der Zugriff − aus Sicherheitsgründen, sagt  Henneberger.

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Mehr zum Thema lesen am Montag, 12. November, in der PNP oder HIER.












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Copyright © Passauer Neue Presse 2013
Dokument erstellt am 2012-11-11 17:18:49
Letzte Änderung am 2012-11-12 11:12:34











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