
Studenten in einem großen Hörsaal der Technischen Universität (TUM) in München. Ob sie und ihre Kommilitonen in ganz Bayern noch lange Studiengebühren zahlen müssen, ist jetzt wieder offen: Der Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren der Freien Wähler gegen die Studiengebühren am Montag zugelassen. − Foto: Peter Kneffel/dpa
Studenten in einem großen Hörsaal der Technischen Universität (TUM) in München. Ob sie und ihre Kommilitonen in ganz Bayern noch lange Studiengebühren zahlen müssen, ist jetzt wieder offen: Der Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren der Freien Wähler gegen die Studiengebühren am Montag zugelassen. − Foto: Peter Kneffel/dpa
Der Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren der Freien Wähler gegen die Studiengebühren an Bayerns Hochschulen zugelassen. Das Innenministerium hatte den Richtern den Fall vorgelegt, weil es das Volksbegehren für verfassungswidrig hält. Diese Auffassung teilen die Richter aber nicht, wie aus dem am Montag verkündeten Urteil hervorgeht.
Die Freien Wähler wollen mit dem Volksbegehren die Studiengebühren zu Fall bringen. Grüne und SPD hatten sich der Klage nicht angeschlossen, weil sie sie für nicht aussichtsreich hielten.
Nach der bayerischen Verfassung sind Volksentscheide über den Staatshaushalt nicht zulässig. Die Studiengebühren sind aber Teil der Hochschulfinanzierung im Staatshaushalt. Der Verfassungsgerichtshof folgte jedoch der Argumentation der Freien Wähler, dass sich das Volksbegehren nicht gegen den Haushalt richte. − lby
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