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| ARTIKEL |
vom 24.11.2009
Wie gerecht ist der Länderfinanzausgleich?
Horst Seehofer kritisiert, dass die ärmeren Bundes- länder teilweise staatliche Wohltaten verteilen, die sich selbst die Geber- länder nicht leisten.
Von Christoph Slangen München/Berlin. Horst Seehofer schlägt Alarm: Fast ein Zehntel des bayerischen Landeshaushalts müsse er in diesem Jahr an ärmere Bundesländer überweisen. Die Kritik des bayerischen CSU-Ministerpräsidenten an der Finanzverteilung zwischen den Ländern - Anstoß für eine neue Gerechtigkeitsdebatte. Hintergründe zum Länderfinanzausgleich.
Worauf beruht der Finanzausgleich? Das Grundgesetz nennt die „Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse“ in Deutschland als ein Ziel, dem auch die Verteilung der Steuereinnahmen dient. So müssen die Finanzbedürfnisse von Bund und Ländern laut Artikel 106 Grundgesetz so aufeinander abgestimmt werden, dass „ein billiger Ausgleich erzielt, die Steuerpflichtigen nicht überlastet und die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bund gewahrt wird“. Auch bei der Verteilung der Ländersteuern ist durch Gesetz „sicherzustellen, dass die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen wird“, heißt es weiter in Artikel 107, Absatz 2.
Wie funktioniert das System? Im eigentlichen Länderfinanzausgleich zahlen reichere Länder an ärmere, doch eine völlige Einebnung der Unterschiede findet nicht statt. Ein finanzstarkes Land, das über 110 Prozent der durchschnittlichen Einnahmen pro Einwohner verfügt, wird nicht auf den Durchschnitt herabgedrückt. Nach dem Ausgleich verbleiben immer noch 104 Prozent des Durchschnitts aller Länder. Ein finanzschwaches Land, das über nur 70 Prozent der durchschnittlichen Finanzkraft verfügt, wird auf 91 Prozent angehoben. Zu diesen Zahlungen der Länder untereinander kommen noch Bundesergänzungszuweisungen. Der Bund stärkt die Finanzkraft der ärmeren Länder dadurch zusätzlich: Im Jahr 2008 wurde die Finanzkraft dadurch angehoben: auf 97,4 Prozent des Durchschnitts für Berlin bis auf 99,3 Prozent für Niedersachsen. Der Finanzausgleich funktioniert jedoch noch auf weiteren Ebenen: Drei Viertel des Aufkommens der Umsatzsteuer werden nach Einwohnerzahl verteilt, bis zu einem Viertel erhalten die Länder mit unterdurchschnittlichen Steuereinnahmen. Schließlich gibt es im Rahmen des Solidarpakts II weitere Bundeszuweisungen für die ostdeutschen Länder und Berlin, die beispielsweise den Nachholbedarf bei der Infrastruktur decken sollen. Im Jahr 2007 wurden dafür 10,38 Milliarden Euro verteilt.
Wer profitiert? Seit Gründung der Bundesrepublik hat sich die Zusammensetzung von Geber- und Nehmerländern im eigentlichen Länderfinanzausgleich immer wieder verändert. Baden-Württemberg ist das einzige Land, das stets Zahler gewesen ist. Bayern war zwischen 1950 und 1986 durchgängig Empfängerland, inzwischen ist es das größte Zahlerland. Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg zahlten im vergangenen Jahr, die zwölf übrigen Länder erhielten Geld. So wurden im Jahr 2008 8,3 Milliarden Euro umverteilt, 81,4 Prozent davon von West nach Ost. Größter Nutznießer im vergangenen Jahr war Berlin mit 3,2 Milliarden Euro, das meiste Geld gab Bayern mit 2,9 Milliarden Euro. Bayern wies auch den größten Zuwachs auf und musste 636 Millionen Euro mehr als noch 2007 zahlen. Heuer dürften nur noch Baden-Württemberg, Bayern und Hessen zu den Zahlern gehören. Rund sieben Milliarden Euro, von denen Bayern mehr als drei bezahlen müsste, sind voraussichtlich zu verteilen.
Welche Kritikpunkte gibt es? Während die Empfängerländer auf den Ausgleich ihrer geringeren Einnahmen unter Verweis auf das Grundgesetz beharren, kritisieren Geberländer in der Regel zu geringe Eigenanstrengungen. Das jetzige System, in dem die Unterschiede nicht völlig ausgeglichen wurden, ist bereits als Kompromiss zwischen den Interessen beider Seiten gedacht. Seehofer bemängelte jetzt, dass die ärmeren Länder teilweise staatliche Wohltaten verteilten, die sich selbst die Geberländer nicht leisten - etwa ein kostenfreies Kindergartenjahr. Die Betroffenen weisen Einmischung in ihre Politik zurück.
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