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| ARTIKEL |
vom 17.06.2009
Endrunde im Ringen um Feuerwehrführerschein
Entscheidung im Bundestag steht an - CSU will leichteren Zugang - SPD blockiert Gesetzeszusatz
Von Stefan Rammer Passau/Berlin. Morgen will der Bundestag das Straßenverkehrsgesetz beschließen. Auf dessen Basis wird das Bundesverkehrsministerium in einer Verordnung auch den Feuerwehrführerschein regeln. Hier sieht sich die CSU-Landesgruppe gefordert. Der Feuerwehrführerschein ist seit Monaten ein Reizthema. „Die Zeit drängt“, sagt MdB Andreas Scheuer. „Wir wollen dem Tiefensee-Ministerium keinen Freibrief ausstellen. Wir arbeiten auf Hochtouren an einem Zusatz im Gesetz, der im Sinne der Rettungskräfte ist.“ Weil der Koalitionspartner sich aber ziert, wurde gestern das Thema erst einmal vom Sitzungsplan genommen. Unmittelbar vor der 2. und 3. Lesung des Gesetzes kämpft die Unionsfraktion für weitere Vereinfachungen. Die Union will, dass bei einer Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Rettungsdiensten und Technischen Hilfsdiensten bis zu 4,75 Tonnen eine interne Unterweisung der jeweiligen Verbände zusätzlich zum Führerschein der Klasse B ausreicht. Darüber hinaus soll für Fahrzeuge zwischen 4,75 und 7,5 Tonnen eine kostengünstige und vereinfachte Regelung bei der Fahrausbildung und der Prüfung geschaffen werden. Laut Scheuer ist bis dato keine Einigung mit der SPD möglich. Sie stellt sich gegen eine unbürokratische Lösung, die zur Planungssicherheit bei den Feuerwehren und den Rettungsdiensten führt. „Wir setzen darauf, dass die SPD auf unsere konstruktiven Vorschläge eingeht“, so Scheuer. Das Gesetz müsse bald auf den Weg kommen, damit die Einsatzfähigkeit der Dienste sicher gestellt sei. „Aber das Gesetz muss für die Ehrenamtlichen eine Unterstützung sein und kein Hindernis.“ Die Detailregelungen Tiefensees würden über das Ziel hinausschießen.
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