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| ARTIKEL |
vom 07.05.2009
Ärger um EU-Führerschein: Feuerwehrler verlieren die Geduld
Führungskräfte und CSU-Landesgruppe drängen auf rasche und unkomplizierte Richtlinien
Von Stefan Rammer Passau. Die Feuerwehr will endlich Klarheit beim sogenannten Feuerwehrführerschein. 320 000 ehrenamtliche Feuerwehrleute bei fast 7800 Freiwilligen Feuerwehren kümmern sich in Bayern um den Brandschutz. Sie investieren viel Freizeit. Eine Vielzahl an Einsatzfahrzeugen steht in den Feuerwehrhäusern. Doch längst dürfen nicht alle Feuerwehrleute alle Fahrzeuge fahren. Mit Führerschein Klasse B dürfen nur mehr Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen gefahren werden. Vor allem der Feuerwehrnachwuchs muss bei allen schwereren Fahrzeugen einen Zusatzführerschein machen. Das kostet Zeit und Geld. Dafür findet sich bei den Feuerwehren wenig Verständnis.
Praktikable Lösung, die politisch gewollt ist Dieter Schlegl, Vorsitzender der niederbayerischen Feuerwehren, bringt es auf den Punkt: „Wir sind langsam mit der Geduld am Ende. Beim Führerschein für Mitarbeiter der Feuerwehren, der Hilfsdienste und des Katastrophenschutzes müssen unbedingt unbürokratische Regelungen gefunden werden.“ Bei den 1046 niederbayerischen Feuerwehren mit 50 000 Freiwilligen sind rund 600 Löschfahrzeuge unter 7,5 Tonnen im Einsatz. Wie Schlegl fordert auch der Passauer Kreisbrandrat Peter Ascher endlich eine praktikable Lösung, die auch politisch gewollt sei und nicht im Widerstreit der Interessengruppen zerrieben werde. Da geht er konform mit dem Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes, Hans-Peter Kröger: „Den vorliegenden Entwurf der EU-Fahrerlaubnisverordnung lehnen wir konsequent ab. Er sieht für Fahrzeuge bis 4,75 Tonnen eine zusätzliche Ausbildung und eine externe Prüfung vor. Das brächte keine nennenswerte Entlastung. Wir fordern eine organisationsinterne Unterweisung ohne jede Prüfung für diese Fahrzeuge“, sagt Kröger. Die deutsche Seite habe selbst dafür gesorgt, „dass der deutsche Katastrophenschutz in der EU-Führerscheinregelung als einziger in Europa von möglichen Ausnahmeregelungen praktisch ausgenommen ist“, meint der Feuerwehr-Präsident. „Nicht anders ist zu erklären, dass die EU die Feuerwehr - die in Deutschland zahlenmäßig größte Organisation im Bevölkerungsschutz - nicht als Teil des Katastrophenschutzes anerkennt.“ Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) müsse nun zeigen, ob „er Herr im eigenen Hause ist“. Noch gibt es viele Feuerwehrler mit dem alten Klasse-3-Führerschein, der das Führen von Fahrzeugen bis zu 7,5 Tonnen erlaubt. Jüngere dürfen mit dem Pkw-Führerschein Klasse B nur noch Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von 3,5 Tonnen fahren. Das Standardfahrzeug bei den Feuerwehren aber ist ein Tragkraftspritzenfahrzeug, das als Basisversion nur noch mit einem zGG von über 4 Tonnen angeboten wird. Alle neueren kleineren Einsatzfahrzeuge liegen über 4,25 Tonnen. Das führt dazu, dass die Hilfsorganisationen immer weniger Fahrer haben. Das Bundesverkehrsministerium hat sich erst auf intensives Drängen der CSU-Landesgruppe und des Bundesrates auf Initiative Bayerns bewegt und einen Gesetzentwurf vorgelegt. „Tiefensee darf aber jetzt nicht auf halbem Weg stehenbleiben“, sagt MdB Andreas Scheuer. Ziel bleibt, das Fahren von Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen Gewicht mit einem möglichst unbürokratischen Verfahren zu ermöglichen. Von der CSU-Landesgruppe wird eine Zweiteilung vorgeschlagen: Für den Bagatellbereich von 3,5 bis 4,75 Tonnen muss für den Besitzer der Führerscheinklasse B eine einfache interne Einweisung ohne großen Zeit- und Kostenaufwand ausreichen. Dies ist in das bestehende Ausbildungssystem zu integrieren. Bei den Feuerwehren könnte die Ausbildung für den Bereich bis 7,5 Tonnen in die bestehende Maschinistenausbildung aufgenommen werden. Hier muss nach einer bestimmten Zeit unfallfreien Fahrens eine Umschreibung in eine allgemeine Fahrerlaubnis der Klasse C1 möglich sein.
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