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| ARTIKEL |
vom 06.03.2009
Kompromiss beim Feuerwehr-Führerschein
Ausnahmeregelung soll das Lenken von Einsatzwagen bis 4,25 Tonnen ermöglichen - Prüfung und Kosten ungeklärt
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Mitfahren ja − aber ans Lenkrad des Löschfahrzeugs darf Feuerwehrmann Markus Urlberger von der Wehr Osterhofen nicht. Ihm fehlt der entsprechende Führerschein. „Im Bereich Deggendorf ist mit dem Sonderführerschein gut der Hälfte der Wehren geholfen. Für die größeren Wehren mit den schweren Wagen kostet der neue Führerschein ein Heidengeld“, sagt Kreisbrandrat Leopold Schmid. (Foto: Sabine Süß)
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Von Alexander Kain und Petra Grond München. In die Diskussion um den Feuerwehrführerschein kommt Bewegung: Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) hat angekündigt, eine Ausnahmeregelung für Feuerwehrfahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen zu schaffen. Durch eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung im Rahmen des EU-Rechts wolle das Verkehrsministerium die Voraussetzungen schaffen, dass Ehrenamtliche künftig unter vereinfachten Bedingungen neben ihrer Fahrerlaubnis B durch eine Zusatzausbildung und Prüfung auch den Führerschein für Einsatzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen erlangen
Sonderführerschein für rund 1000 Euro könnten. Die Prüfung solle die Verkehrssicherheit bei Einsätzen voll gewährleisten. Die Kosten - bislang rund 3000 Euro für den Führerschein der Klasse C 1 - sollen auf ein Drittel reduziert werden. Für den 23. März hat Tiefensee Vertreter der Wehren zu einem runden Tisch eingeladen, um weitere Unterstützung für den Erwerb der erforderlichen Fahrerlaubnis auszuloten. Mit der Überleitung der EU-Richtlinie in deutsches Recht zum Januar 1999 wurden Fahrerlaubnisrecht und Führerscheinklassen neu geregelt. Mit einem nach 1999 erworbenen „Auto“-Führerschein der Klasse B (früher Klasse 3) dürfen seither nur Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen gefahren werden. Schwerere Feuerwehrfahrzeuge, die früher mit dem „Auto“-Führerschein gefahren werden durften, können von jüngeren Feuerwehrlern also nicht mehr geführt werden. Für die Gewichtsklasse 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erforderlich. Änderungen dieser Regelung müssen sich in dem vom EU-Recht vorgegebenen Rahmen bewegen. Die verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Landesgruppe, Heidi Wright, bezeichnete die jetzt erreichte „Lex Feuerwehren“ als „eine sehr praktikable und verantwortungsvolle Lösung“. „Gerade im ländlichen Raum in Bayern sind die Feuerwehren erheblich von der Problematik betroffen, deshalb habe ich mich in den letzten Monaten vehement für eine Anhebung der Gewichtsgrenze auf 4,25 Tonnen eingesetzt.“ Jubel auch bei den CSU-Bundestagsabgeordneten. Barthl Kalb (Deggendorf) und Andreas Scheuer (Passau) befanden gestern, die bestehende Regelung sei „eine Situation, die vor allem im ländlichen Raum untragbar wäre, da diese Einschränkung die dauerhafte und flächendeckende Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren gefährdet“. Die Abgeordneten warnen, „dass die Bürokraten diesen neuen Feuerwehrführerschein nicht mit unnötigen Anforderungen belasten und erschweren. Jetzt muss es darum gehen, sicherzustellen, dass alle Feuerwehren in die Lage versetzt werden, den damit verbundenen finanziellen Aufwand leisten zu können.“ Für eine geringe Erhöhung des zulässigen Fahrzeuggewichts 1000 Euro Gebühren zu verlangen, sei jedenfalls „unverhältnismäßig“, ergänzt Stephan Mayer (Altötting) - die Kosten müssten noch „erheblich reduziert“ werden. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zeigt sich weit weniger euphorisch. Er hält Tiefensees Vorschläge für „unzureichend“. Der Sonderführerschein bedeute „nur unnötige Bürokratie und Kosten, aber keine Erleichterung“. Immerhin erkenne Tiefensee aber, dass Ausnahmen möglich seien. Die Bundesregierung habe nach EU-Recht durchaus die Möglichkeit, „durch Ausnahmeregelungen das Führen von Katastrophenschutzfahrzeugen zu erleichtern“. Dazu gehörten auch Fahrzeuge der Feuerwehren und der
Wenig Euphorie bei den Wehren vor Ort Rettungsdienste. Herrmann forderte Tiefensee auf, die diesbezügliche bayerische Bundesratsinitiative aufzugreifen. In Berliner CSU-Kreisen war Tiefensee vorgeworfen worden, das Thema nicht vordringlich zu behandeln, weil es aus seiner Sicht nur für Bayern relevant sei wegen der ausgeprägten Struktur Freiwilliger Feuerwehren. Alfons Weinzierl, Landesvorsitzender des Bayerischen Feuerwehrverbands und Kreisbrandrat des Landkreises Dingolfing-Landau, reagiert mit verhaltener Freude auf den jüngsten Kompromiss: „Von den 7700 Ortsfeuerwehren in Bayern verfügen rund 3000 über Tragkraftspritzenfahrzeuge bis zu 3,49 Tonnen. Denen ist damit geholfen. Aber alle neuen Fahrzeuge wiegen auf jeden Fall über vier Tonnen. Ein abgespeckter Sonderführerschein für Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen für 1000 Euro ist also sicher nicht unser Ziel. Zumal die Frage bleibt: Wer zahlt?“ Weinzierl sieht im Ernstfall die Kommunen in der Pflicht. Er setzt zudem große Hoffnung auf das Gespräch am 23. März. Zum einen müsse sich die Zusatzausbildung auf vier bis fünf Stunden und eine praktische Prüfung beschränken. Zum anderen wollen die Feuerwehren erreichen, dass weiterhin Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen geführt werden dürfen. „Wenn die Jungen, die in den letzten zehn Jahren den B-Führerschein gemacht haben, die neueren, schweren Fahrzeuge nicht mehr fahren dürfen, haben wir ab sofort einen Engpass.“ „Keine einzige der zehn Feuerwehren im Kreisbrandmeisterbereich Waldkirchen profitiert von der Regelung, denn keine hat noch ein Fahrzeug unter 4,25 Tonnen“, sieht auch Kommandant Herbert Heidinger aus Schiefweg keinen Grund für Euphorie. Die Feuerwehr Schiefweg ist die erste, die von der Zusage der Stadt Waldkirchen profitiert, sich mit einem Drittel, maximal aber 600 Euro, an den Kosten für den C-Führerschein für aktive Wehrler zu beteiligen. Mehr Verständnis zeigt Rettungsdienstleiter Reinhard Merz von den Passauer Maltesern: „Eine bessere Abstufung des Führerscheins ist im Sinne der Verkehrssicherheit sicher nicht schlecht.“ Sie stelle aber schon aus Kostengründen eine erhebliche Erschwernis für Schulabgänger dar, die im Rettungsdienst tätig werden wollen. Probleme bereitet der eingeschränkte B-Führerschein auch bei jüngeren Ehrenamtlichen. „Unsere Hauptamtlichen sind von der Diskussion nicht betroffen - sie brauchen auf jeden Fall einen Lkw-Führerschein, um umfassend einsetzbar zu sein.“
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