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ARTIKEL
vom 14.02.2009


Ärger um den „Feuerwehr-Führerschein“


Trotz Absage der Bundesregierung: Innenminister Herrmann regt Änderung der EU-Bestimmungen an


Mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen nicht mehr gefahren werden. Das stellt die Freiwilligen Feuerwehren vor ein großes Problem. (Foto: Willmerdinger)
 



Von Lisa Salwiczek
Passau. Eine erneute Forderung nach einem „Feuerwehr-Führerschein“ hat Innenminister Joachim Herrmann gestellt - trotz der Absage der Bundesregierung an eine bayerische Bundesratsinitiative, einen solchen Führerschein einzuführen. Unter Berufung auf EU-Vorschriften bei den Führerscheinklassen hält die Bundesregierung das Vorhaben für nicht realisierbar.
Vor zehn Jahren wurde mit der Einführung der EU-Fahrerlaubnis der Führerschein der Klasse B darauf beschränkt, nur noch Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen fahren zu dürfen. Vorher lag die Grenze bei 7,5 Tonnen. Da die meisten Fahrzeuge aber schwerer als 3,5 Tonnen sind, dürfen die jüngeren Feuerwehrmitglieder mit einem B-Führerschein diese Fahrzeuge nicht fahren.
Um eine Kompromisslösung hat sich Innenminister Herrmann bemüht. Sein Vorschlag: Die EU-Regelung, die Ausnahmen in der Beschränkung des Gesamtgewichts auf 3,5 Tonnen nur für Fahrzeuge des Katastrophenschutzes vorsieht, solle auch auf Feuerwehren und Notdienste ausgeweitet werden. Er hatte eine Erhöhung auf 4,25 Tonnen vorgeschlagen.
Mittlerweile sei es aber so, dass der Feuerwehrnachwuchs nicht mal mehr die „kleinsten Fahrzeuge“ fahren darf, sagt der Kreisbrandrat des Landkreises Passau, Josef Ascher. Es gebe kaum noch Hersteller, die Fahrzeuge unter vier Tonnen bauen würden. Im Landkreis gebe es rund 50 Fahrzeuge dieser Art. „Die Lage verschärft sich zusehends, eine Erhöhung auf 4,25 Tonnen würde uns sicherlich helfen“, so der Kreisbrandrat. Andernfalls sehe er nur die Lösung, dass die Gemeinden die Kosten für den Führerscheinerwerb übernehmen.
In Österreich werde der „Feuerwehr-Führerschein“ nach wie vor genutzt, begründet der niederbayerische CSU-Europaabgeordnete Manfred Weber die Forderung. „Ich frage mich, wie es sein kann, dass das in Österreich funktioniert und in Deutschland nicht“, so Weber. Die österreichischen Feuerwehrkollegen würden allerdings für die Zeit, die sie auf der Feuerwehrschule verbringen, Lohnausfall hinnehmen müssen, erklärt Ascher.

Enttäuschung über
Minister Tiefensee

„Es kann nicht sein, dass derjenige, der ehrenamtlich seine Freizeit für die Feuerwehr aufwendet, die Basis dafür finanzieren muss“, beklagt Ascher die Situation, dass Mitglieder der Feuerwehr den Führerschein aus eigener Tasche bezahlen müssten.
„Wir haben bei uns im Landkreis Altötting mit den Kommunen die Regelung vereinbart, dass sie die Kosten teilweise oder sogar ganz übernehmen“, sagt der Altöttinger Kreisbrandrat Werner Huber. Das seien pro Jahr zwei bis drei Führerscheine. „Wir hätten es aber schon sehr begrüßt, wenn die Regelung mit 4,25 Tonnen durchgegangen wäre“, so Huber.
Auch von der CSU bekämen die Feuerwehren Unterstützung, betont Josef Zellmeier, Berichterstatter der CSU-Landtagsfraktion. Die Forderung der Freien Wähler, die Grenze auf 7,5 Tonnen zu heben, hält Zellmeier zwar für wünschenswert, jedoch für unrealistisch. Er zeigte sich sehr enttäuscht von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD), der die Bundesrats-Entschließung blockiere und sich „hinter einer Stellungnahme der EU-Kommission versteckt“. Und weiter: „Entweder das EU-Recht gibt es her, dass wir unseren Feuerwehrleuten helfen, oder es muss eben das EU-Recht geändert werden.“





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