Pocking/Passau
Radfahrer tödlich verletzt und weitergefahren: Pockinger verurteilt

12.12.2017 | Stand 20.09.2023, 3:28 Uhr

Der angeklagte Familienvater aus dem Raum Pocking (Mitte) mit seinen beiden Anwälten Stefan Lindlbauer (links) und Michael Haizmann. − Foto: Pierach

Weil er - vom Handy abgelenkt - einen Radfahrer bei Pocking (Landkreis Passau) übersehen und tödlich verletzt hatte und im Anschluss einfach weitergefahren war, ist am Dienstag ein 33 Jahre alter Familienvater aus dem Raum Pocking zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Damit folgte das Gericht im Ergebnis dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf zwei Jahre zur Bewährung und eine zusätzliche Geldstrafe plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Verteidigung hat Revision angekündigt.

Ende August 2016 war der Angeklagte mit seinem Transporter auf der Kreisstraße zwischen Kühnham und Buch unterwegs. Weil er am Steuer mit dem Handy chattete, übersah er einen Radfahrer aus Rotthalmünster, erfasste diesen - und fuhr dann einfach weiter. Der 80-Jährige wurde durch den Aufprall tödlich verletzt. Erst am folgenden Tag meldete sich der Unfallverursacher bei der Polizei und räumte den Unfall ein.

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Wegen fahrlässiger Tötung, Unfallflucht und versuchtem Verdeckungs-Mord durch Unterlassen musste sich der Angeklagte vor Gericht verantworten. Bereits am ersten Prozesstag Anfang Dezember hatte er sich geständig gezeigt. "Es war einfach Panik", hatte er damals über seinen Anwalt bei Gericht zu Protokoll gegeben. Zudem habe er Angst gehabt, einen Toten sehen zu müssen.

In der Urteilsbegründung am Dienstag machte der Richter deutlich, dass der Angeklagte "den Erhalt seines Führerscheins über das Rettungsbemühen" gestellt habe. Die Hoffnung des Angeklagten ruht nun auf der Revision beim Bundesgerichtshof.

− age

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