Passau
Sex-Übergriffe auf Tochter? - Familienvater in Passau vor Gericht

14.01.2018 | Stand 20.09.2023, 21:07 Uhr

−Symbolfoto: David Ebener/dpa

Ein ungewöhnlicher Prozess startet am Montag um 9 Uhr am Landgericht Passau: Ein Familienvater aus dem westlichen Landkreis muss vor den Richter, weil er seine Tochter missbraucht haben soll − vor rund zwanzig Jahren.

Laut Landgerichts-Sprecherin Kristin Wendler geht es um Fälle aus den Jahren 1995 bis 1999. Mindestens elf mal soll der 56-Jährige in diesem Zeitraum seine Tochter zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Inzwischen ist die Frau 31 Jahre alt, bei den ersten Taten war sie demnach noch keine zehn Jahre. Erst 2016 hatte die Tochter die Fälle angezeigt. Möglich machen das geänderte Verjährungsfristen bei Kindesmissbrauch: Diese beginnen im Gegensatz zu anderen Delikten nicht mit der Vollendung der Tat.

Beginn der Verjährungsfrist erhöht

Laut Kristin Wendler wurde der Beginn der zehnjährigen Verjährungsfrist bei solchen Taten 2015 auf das 30. Lebensjahr erhöht. Und zwar aus gutem Grund: Oft trauen sich Kinder nicht, einen Missbrauchsfall aus dem Familienumfeld anzuzeigen, wenn diese noch zuhause wohnen − frei nach dem Motto "die Hand die einen füttert, beißt man nicht". Sie sollen durch die langen Verjährungsfristen die Möglichkeit haben, Taten auch noch anzeigen zu können, wenn sie etwas Abstand zu ihrem Peiniger gewonnen haben.

Für den auf mindestens zwei Verhandlungstage angesetzten Prozess sind neun Zeugen geladen. Aufgrund des Alters des Opfers bei den vorgeworfenen Taten wird die Öffentlichkeit nach Gerichtsangaben möglcherweise ausgeschlossen.

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