Passau
Kleinkind mit Schädelbruch: Arzt schickt Mutter weiter

18.02.2018 | Stand 18.02.2018, 6:42 Uhr

Die Behandlung von Kindern erfordert besondere Voraussetzungen, die Allgemeinkrankenhäuser in der Regel nicht erfüllen. Hier helfen Kinderkliniken weiter. − Foto: Symbolbild dpa/Patrick Pleul

Der 8. Februar 2018 wird den Eltern des 15 Monate alten Maximilian wohl ewig in Erinnerung bleiben. Es war der Tag, an dem sich ihr Sohn den Schädel brach. Im nächstgelegenen Krankenhaus konnte man Maximilian nicht helfen. Der Arzt riet der Mutter in die 35 Kilometer entfernte Kinderklinik zu fahren. Dort wurde das Kind behandelt. Es werde sehr wahrscheinlich nichts zurückbleiben, sagt der Vater.

Maximilian war zuvor bei einem Besuch bei einer Verwandten in Bad Füssing (Lkr. Passau) gestürzt und hatte sich den Kopf angeschlagen. Er schrie vor Schmerzen, aus einem Ohr rann Blut. Die Fahrt ins nächste Krankenhaus fühlte sich für die Eltern wie eine gute Idee an – wurde aber zur Odyssee. Dass das Landkreiskrankenhaus Rotthalmünster keine Kinderklinik ist, wissen die beiden. Wie wenig man ihnen dort helfen würde, ahnten sie jedoch nicht. Nun kreisen ihre Gedanken immer wieder um eine Frage: Warum hat der Arzt sie weggeschickt? In Rotthalmünster bedauere man den Vorfall zutiefst, wie Verwaltungsleiter Peter Baumgartner auf Nachfrage sagt.

"Allgemeinkrankenhäusern fehlt fachliche Expertise"

"Die Untersuchung eines Kleinkinds ist nicht einfach", sagt Peter Baumgartner. Sie erfordere ebenso wie die Behandlung besondere Voraussetzungen, die laut Baumgartner 80 bis 90 Prozent der Krankenhäuser nicht erfüllen. "In Allgemeinkrankenhäusern ist die fachliche Expertise für Kindernotfälle einfach nicht da." Er rät daher, den Notruf zu wählen: "Dort bekommt man den richtigen Ratschlag."

− ska



So sollten Sie im Notfall handeln

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt für Notfallsituationen mit Kindern zahlreiche Tipps und bietet Informationsmaterial an. Unter anderem empfiehlt sie:

Ruhe und Besonnenheit: Häufig lässt sich durch ein beruhigendes Einwirken auf das Kind dessen Zustand verbessern.
Überblick verschaffen: Retten Sie das Kind aus der akuten Gefahrensituation. Kontrollieren Sie Atmung und Herzschlag. Die Atmung lässt sich am besten kontrollieren, indem Sie eine Hand unterhalb der Rippen auf den Bauch legen. Wenn sich die Bauchdecke hebt, atmet das Kind. Der Puls lässt sich am besten in der Leiste prüfen. Untersuchen Sie das Kind auf Verletzungen.
Sofortmaßnahmen: Beginnen Sie bei Herz- und Atemstillstand direkt mit Beatmung und Herzdruckmassage.
Notruf: Bei Bewusstlosigkeit und Herz- und Atemstillstand müssen Sie so schnell wie möglich den Rettungsdienst 112 verständigen. Beschreiben Sie kurz, was passiert ist, und beschreiben Sie die Verletzungen des Kindes. Warten Sie auf Rückfragen, legen Sie nicht auf.

Wichtige Telefonnummern:
Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarzt: 112
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116117
Giftnotruf: 089/19240
Quelle und weitere Informationen: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), www.kindergesundheit-info.de.

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