Eggenfelden
Papas Rolex geklaut und verkauft: Ankäufer vor Gericht

21.01.2018 | Stand 20.09.2023, 5:48 Uhr

Vor dem Amtsgericht Eggenfelden musste sich der Ankäufer der Uhr verantworten. − Foto: Schlierf

Es hätte ein gutes Geschäft werden können für einen Gebrauchtwarenhändler aus dem westlichen Landkreis Rottal-Inn: eine teure Uhr günstig gekauft und zum deutlich höheren Preis verkauft. Dass er jetzt statt des ansehnlichen Gewinns vor dem Amtsgericht Eggenfelden eine satte Geldstrafe kassiert hat, ist dem Umstand geschuldet, dass die Uhr gestohlen war. Das Unwissen darüber brachte dem Händler eine Anklage wegen Hehlerei ein.

Eine ungewöhnliche Vorgeschichte hatte zu dem Verfahren geführt. Sie beginnt damit, dass ein jetzt 19-jähriger Unternehmersohn aus dem Landkreis in den Pfingstferien in den Urlaub fliegen durfte, natürlich bezahlt von den Eltern. Aus der mit wertvollen Exemplaren bestückten Uhren-Sammlung seines Vaters, die er in einem unversperrten Tresor aufbewahrte, klaute der Schüler eine Rolex und ging mit ihr zu dem angeklagten Gebrauchtwarenhändler. Der bot dem jungen Dieb 2050 Euro an. Das Geschäft kam zu Stande. Zuvor ließ sich der Ankäufer aber schriftlich versichern, dass die Uhr Eigentum des 19-Jährigen war.

Nach dem Urlaub flog das Geschäft auf. Ein Rückkauf schlug fehlt, weil der Händler die Uhr inzwischen für 5000 Euro weiterverkauft hatte. Mutter und Sohn gingen zum Anwalt und der zeigte den Händler an.

Der hatte sich rechtlich abgesichert, er hatte eigentlich nur sein An- und Verkauf-Geschäft ausgeübt, und dass ein junger Mann aus offensichtlich guten Haus den eigenen Vater bestohlen hat, habe er nicht ahnen können, betonte der Verteidiger des Angeklagten und forderte einen Freispruch.

Letzte verurteilte das Gericht den Händler zu 140 Tagessätzen zu je 35 Euro, und auch die 5000 Euro werden als Schadensersatz beim Angeklagten sichergestellt. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Verteidiger kündigte an, das Einlegen von Berufung zu prüfen.

Gewinner des Verfahrens waren letztlich der Vater des jungen Diebes – er bekommt jetzt 5000 Euro für eine Uhr, deren Wert bis heute niemand kennt – und der junge Dieb, der immerhin 2050 Euro ergaunert hat. Der 19-Jährige hat übrigens keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten, da sich der Diebstahl innerhalb der Familie abgespielt hat und der Vater seinen diebischen Sohn nicht angezeigt hat.

− hl

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