Böbrach
Böbrachmühle: Etappensieg für Müller

21.07.2017 | Stand 21.09.2023, 0:19 Uhr

Zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht in Regensburg: Mühlenbesitzer Konrad Müller (M.) mit den Anwälten Josef A. Schneider und Antje Plößl. − Fotos: Arweck

Als einen Etappensieg sieht Konrad Müller, Eigentümer der Böbrachmühle in der Gemeinde Böbrach, die jüngste Übereinkunft am Verwaltungsgericht in Regensburg, wonach das Gericht die zügige Einleitung des von ihm geforderten Planfeststellungsverfahrens befürwortet. Müller hatte eine Untätigkeitsklage gegen das Landratsamt Regen eingereicht.

Müller verfolgt bereits seit über zehn Jahren den Plan, an der Böbrachmühle eine Wasserkraftanlage zur Stromerzeugung zu errichten und hierzu Wasser aus dem vorbei fließenden Rothbach auf einer Länge von 300 Meter zu entnehmen und eine unterirdische Turbine zu betreiben. Dann soll das Wasser durch eine verrohrte Unterquerung des Baches wieder eingeleitet werden. Mit dem Ertrag aus dem Stromverkauf soll das denkmalgeschützte Anwesen erhalten werden.

Sein im Jahre 2008 gestellter Antrag wurde vom Landratsamt im September 2011 abgelehnt und seitdem liegt Müller mit dem Landratsamt im Clinch. Jetzt hat er einen Erfolg errungen.

Bei der vor wenigen Tagen anberaumten Verhandlung vor der 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Regensburg gab es einen Rüffel für die Beamten im Landratsamt: "Aus der Sicht des Gerichts spricht einiges dafür, dass von den Fachstellen ,Dipferlscheißerei‘ betrieben wird."

− ja

Mehr dazu lesen Sie am Freitag, 21. Juli, im Viechtacher Bayerwald-Boten