Saldenburg/Freyung
Ein vermeintlicher Biberbau − und seine Folgen

04.05.2017 | Stand 20.09.2023, 5:13 Uhr

Kleines Tier, große Wirkung: Biber bauen als Nistplätze spezielle Biberburgen an Gewässern. Solch eine soll am Rettenbacher Bach zerstört worden sein. −Symbolfoto: Archiv Simonis

Sie sehen possierlich aus − können aber bei Betroffenen auch für großen Ärger sorgen: die Biber, die als streng geschützt gelten. Nun führte ein Vorfall rund um einen angeblichen Biberbau ein Paar aus Saldenburg vor Gericht. Am Donnerstag mussten sich die Frau und der Mann wegen eines Vergehens nach dem Bundesnaturschutzgesetz verantworten. Doch es stellte sich schnell heraus: Die Vorwürfe waren so nicht haltbar.

Aber von vorne: Von der Staatsanwaltschaft wurde dem Ehepaar vorgeworfen, dass sie zwischen Herbst 2015 und Frühjahr 2016 einen Biberbau am Rettenbacher Bach auf ihrem Grundstück in Saldenburg zerstört haben. Zuvor hätte das Paar bereits mehrere Beeinträchtigungen durch den Nager gehabt.

Letzteres, nämlich die Beeinträchtigungen, konnte das Paar nun vor Gericht bestätigen. Eine absichtliche Zerstörung eines Biberbaus habe es jedoch nicht gegeben. Man habe nicht gewusst, dass sich an dem Bach auf Höhe ihres Grundstücks ein Biberbau befindet. Auch ein Landratsamtsmitarbeiter, der sich die Situation einst angesehen hatte, hatte das Paar nicht darauf hingewiesen, wie er nun im Zeugenstand einräumte.

Die Schäden durch den Nager seien jedoch massiv gewesen, beschrieb das Paar: Im Fischteich seien hunderte Fische abhanden gekommen, ein Pferd ihrer Pferdepension sei auf der Koppel eingebrochen, weil der Biber den Bereich unterhöhlt hatte. Das Pferd hatte sich ein Bein gebrochen. Die Tierarztkosten beliefen sich auf 4000 Euro.

Um die Biberschäden schließlich einzudämmen, hatte der Angeklagte den Bach auf einer Länge von rund 30 Metern verrohrt. Und genau in diesem Bereich soll sich auch der Biberbau befunden haben, der durch die Verrohrung zerstört wurde.

Allerdings fehlten dem Gericht die Beweise, dass der Bau absichtlich zerstört wurde. Auch gab es Zweifel, ob sich hier tatsächlich solche in Bau befunden hatte. Die Angeklagten selbst beteuerten, keinesfalls absichtlich solch einen Bau zerstört zu haben. Sie hätten nie einen Biber zu Gesicht bekommen oder einen Biberbau als solchen erkannt.

Fazit: Das Verfahren wurde eingestellt.

− jj

Den kompletten Bericht lesen Sie am 5.5. in Ihrer PNP, Ausgabe FRG.