Kritik an geplantem Psychiatrie-Gesetz
Mainkofens Ärztlicher Direktor: "Wollen keine Polizei-Psychiatrie"

19.04.2018 | Stand 20.09.2023, 3:47 Uhr

Das geplante "Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz" sorgt für massive Kritik. − Fotos: dpa, Archiv

Die Einführung einer zentralen "Unterbringungsdatei", deutliche Ausdehnung der Möglichkeiten für Zwangseinweisung und umfangreiche Überwachungsmaßnahmen der Untergebrachten und ihrer Besucher – das sieht das neue bayerische Psychiatrie-Gesetz vor, das die Staatsregierung plant. Am Mittwoch wurde der Entwurf in erster Lesung im Landtag behandelt. Ist dieses Gesetz wirklich eine gute Idee? Wir haben mit Chefarzt Prof. Dr. Wolfgang Schreiber, dem Ärztlichen Direktor des Bezirksklinikums Mainkofen, gesprochen.

Nach dem neuen Psychiatriegesetz, das die bayerische Staatsregierung plant, sollen die Möglichkeiten für eine Zwangseinweisung deutlich ausgedehnt werden. "Ziel der Unterbringung ist die Gefahrenabwehr", heißt es in dem Gesetzentwurf, erst an zweiter Stelle geht es um die Heilung der betreffenden Person. Was halten Sie davon?

Prof. Wolfgang Schreiber: Da sind die Fachverbände in der Psychiatrie, ob das jetzt Angehörige, Ärzte oder sonstwer sind, eigentlich völlig einer Meinung – und der schließe ich mich auch inhaltlich voll an. Dieses Gesetz hat einen Vorteil, aber viele, viele Nachteile und bedeutet in der ursprünglich angedachten Form eine deutliche Verschlechterung für uns alle. Die Verbesserung besteht darin, dass jetzt zum ersten Mal ein psychiatrischer Krisendienst flächendeckend eingerichtet werden soll, der auch regelfinanziert ist. Das haben wir bis jetzt so nicht, das gibt’s in einigen Metropolregionen wie München oder Nürnberg, aber nicht in der Fläche. Dass das jetzt kommen soll, wird von allen als deutlicher Vorteil erlebt. Alles andere halten wir für hochproblematisch. Wir wollen keine solche Polizei-Psychiatrie. Gerade, dass der Gefährdungsaspekt so in den Vordergrund gerückt wird – da ist schon die Sprache hochverräterisch. Das finden wir unmöglich. Untergebrachte Patienten werden so mit psychisch kranken Straftätern gleichgesetzt.

Die Untergebrachten sollen zudem zentral erfasst werden, ihre Daten, auch die medizinischen, sollen den Behörden bei Bedarf fünf Jahre lang zur Verfügung gestellt werden. Was bedeutet das für Ihre Patienten?

Schreiber: Das ist ein massiver Eingriff in den Datenschutz. Wir wissen ja nicht erst seit Facebook, dass Daten gehackt werden können. Wenn da nicht ganz sicher gearbeitet wird, kann man da eindringen.

Interview: Karin Seibold

Das komplette Interview lesen Sie kostenlos auf PNP Plus und in der Donnerstagsausgabe der Passauer Neuen Presse (Online-Kiosk)