Plattling
23-Jähriger wird vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines Kindes am Skaterpark freigesprochen

15.02.2018 | Stand 18.09.2023, 2:34 Uhr

So sollte der Skaterpark eigentlich genutzt werden – für den spektakulären Sport. Am 20. April 2017 soll es dort jedoch zu unschönen Szenen gekommen sein, auch wenn die Vorwürfe gegen einen 23-jährigen Pakistani vor Gericht teilweise entkräftet wurden. − Foto: Archiv PZ

Es sind ernste Vorwürfe, die einem 23-Jährigen, gebürtig aus Pakistan, gemacht werden. Unter anderem geht es am Amtsgericht Deggendorf um den sexuellen Missbrauch eines Kindes. Konkret wird dem Angeklagten zur Last gelegt, am 20. April 2017 gegen 21 Uhr an der Plattlinger Skateranlage eine 15- und eine 16-Jährige gegen ihren Willen geküsst und ihnen an Busen und Gesäß gegriffen zu haben. Zusätzlich soll er einer 13-Jährigen den linken Oberschenkel gestreichelt haben. Außerdem soll der Angeklagte einem Jungen, der ihn aufgefordert hatte, das Bedrängen der Mädchen zu unterlassen, auf die Nase geschlagen und in den Hals gebissen haben. Der Pakistani, der von einem Dolmetscher begleitet wird, bestreitet alle Vorwürfe.

Da sich mehrere Zeugen in ihren Aussagen massiv widersprechen, die 15-Jährige gar zugibt, dass es gar keine unsittliche Berührungen gegeben habe, werden zwei Anklagepunkte von der Staatsanwältin zurückgenommen. Letztendlich zufriedenstellend geklärt werden kann jedoch die Prügelei des Angeklagten mit dem 16-jährigen Kevin (alle Namen von der Redaktion geändert). Der habe, so seine Darstellung, dem Pakistani durchaus lauter klargemacht, dass er die Mädchen nicht zu belästigen habe. Nach einer gegenseitigen Schubserei habe der Angeklagte ihm dann mit der Faust auf die Nase geschlagen, bei der anschließenden Prügelei in den Hals gebissen. Ein paar Tage später habe man sich aber wieder versöhnt.

Letztendlich wird der 23-Jährige vom Schöffengericht zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten, ausgesetzt auf Bewährung, wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Im Fall der 13-jährigen Lisa erklärt die Richterin, dass das Gericht davon ausgehe, dass es zu der Berührung kam. Allerdings müsse der Täter wissen, dass er etwas tue, was das Opfer ablehne. Hier spreche für den Angeklagten, dass er sich alkoholisiert in einer feiernden Gruppe aufhielt und auch sofort aufgehört habe, als Lisa aufgestanden sei. Auch habe er nach übereinstimmenden Zeugenaussagen nicht gewusst, dass das Mädchen erst 13 Jahre alt ist. Zum Schluss richtet die Richterin noch ein paar scharfe Worte an den Angeklagten: "Was Sie gemacht haben, ist eine Sauerei. So etwas macht man hier nicht." Dieser Freispruch sei kein Freibrief. "Wenn Sie sich nur noch eine Kleinigkeit zu Schulde kommen lassen, dann landen Sie im Gefängnis."

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