Plattling/Deggendorf
Plattlinger Wasserstreit: Das sagt Landrat Christian Bernreiter

11.08.2017 | Stand 25.10.2023, 11:17 Uhr

Landrat Christian Bernreiter: Tertiäres Grundwasser eine Reserve für den Notfall. − F.: Archiv Binder

Auch nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts ist in Plattling die Kritik am Wasserrechtsbescheid des Landratsamts Deggendorf nicht verstummt. Im Interview mit der Plattlinger Zeitung erklärt Landrat Christian Bernreiter, wie es zu dem Bescheid kam sowie die Hintergründe und Konsequenzen daraus.

Was war die Grundlage für den Bescheid des Landratsamts an die Stadt Plattling?

Christian Bernreiter: Das Wasserhaushaltsgesetz. Das wurde auch im Urteil sehr deutlich. Das Gericht hat sogar Kritik am Bescheid geäußert, dass wir zu großzügig waren. Wir haben den möglichen Spielraum für Plattling ausgereizt. In den Verhandlungen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz haben wir für Plattling ein weiteres Jahr der hohen Wasserentnahme herausgeholt. Dem ist zugestimmt worden. Dass man dann hinterher gegen diesen sehr großzügigen Kompromiss klagt, hat im Ministerium für großes Kopfschütteln gesorgt. Ich weiß nicht, ob ich dort wieder antreten kann, um für jemand anders eine vertretbare Lösung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger auszuhandeln. Die Rechtslage ist eindeutig: Das Grundwasser insbesondere aus dem tertiären Bereich ist höchst schützenswert, um für den Notfall gewappnet zu sein. Wir wissen ja nicht, was es für klimatische Veränderungen gibt, was es für Umweltkatastrophen gibt oder sonstiges. Von einem Anschlagsziel mag ich gar nicht sprechen. Beispiel: In Burghausen ist eine Deponie durchgebrochen und hat das Grundwasser verseucht. Dort hat man dann zwangsläufig spontan auf dieses Tertiärwasser zurückgreifen müssen.

Wenn das Wasserhaushaltsgesetz Grundlage für den Bescheid war, wie lassen sich dann weitreichendere Bescheide wie für Landau und Straßkirchen erklären?

Bernreiter: Das Landratsamt ist nur Vollzugsbehörde. Die fachliche Beurteilung fällt das Wasserwirtschaftsamt und es hat für Plattling eine sehr zügige Beendigung der Entnahme verlangt. Den Fall Landau kenne ich nicht, das wird auch vom Wasserwirtschaftsamt Landshut betreut. Vielleicht gibt es dort keine Alternative oder die Alternative ist nicht zumutbar. Der Fall Straßkirchen, das zum Zweckverband Irlbach-Gruppe gehört, hat für großen Wirbel in ganz Bayern gesorgt. Und er hat das Ministerium zu einer Weisung an alle veranlasst, solche Genehmigungen zu unterbinden. Wir waren in diesen Fällen aber fachlich nicht eingebunden.
Das ausführliche Interview mit Landrat Bernreiter lesen Sie am 12. August in Ihrer PZ.