Die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtes Regensburg in Sachen Wassergewinnung aus dem tertiären Tiefengrundwasser liegt vor. Das Landratsamt Deggendorf zeigt sich mit der von der Stadt Plattling eingereichten und bereits Mitte Juli zurückgewiesenen Klage "vollumfänglich" in ihrem Handeln bestätigt. In einer am Montag versendeten Pressemitteilung kritisiert Landrat Christian Bernreiter "öffentliche Vorwürfe" von Bürgermeister Erich Schmid. Vom Tisch ist der Streit ums Plattlinger Wasser damit noch nicht.
Sollte die Möglichkeit bestehen, werde die Stadt vor den Verwaltungsgerichtshof gehen, hatte Schmid kurz nach dem in Regensburg verkündeten Urteil gegenüber der Heimatzeitung angekündigt. Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils beim Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg zu stellen. Wie Stadtwerke-Leiter Stefan Kopp auf Nachfrage bestätigt, werde man diesen Weg wählen.
Über die genauen Gründe der abgewiesenen Klage – die Stadt Plattling wollte eine Genehmigung für die Entnahme von mehr Tertiärwasser – konnten bisher nur Vermutungen angestellt werden. Oliver Menacher geht als Pressesprecher des Landratsamtes nun auf einzelne Passagen der Urteilsbegründung ein, denn es sei an der Zeit, die "inakzeptablen Vorwürfe des ersten Bürgermeisters der Stadt Plattling zurückzuweisen". Aus dem Urteil des Regensburger Verwaltungsgerichtes gehe eindeutig hervor, dass das Tiefengrundwasser eine "eiserne Reserve" für die Versorgung der Bevölkerung in besonderen Not- und Krisenfällen darstelle.
Das Quartärwasser wird durch Unterwasserpumpen aus dem obersten Grundwasserstock aus etwa 16 Meter Tiefe gefördert. Das Tertiärwasser dagegen wird aus rund 184 Metern Tiefe gewonnen.
− chh
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