Plattling/Regensburg
Streit ums Wasser: Verwaltungsgericht lehnt Klage der Stadt ab

18.07.2017 | Stand 18.09.2023, 2:05 Uhr

Der Wasserturm ist nicht nur ein Wahrzeichen Plattlings, sondern auch ein Gegenbehälter zur Druckerhaltung und zur Pufferung der Wasserversorgung. Die Förderung von Tertiärwasser könnte den Stadtwerken aber bald nicht mehr erlaubt sein. − F.: Schweighofer

In der Klage der Stadtwerke Plattling gegen den Wasserrechtsbescheid des Landratsamtes Deggendorf hat die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Regensburg am Montag ein Urteil gesprochen. Am Dienstag Vormittag erfolgte die Veröffentlichung: Die Klage wurde abgewiesen. Eine schriftliche Begründung wird vom Gericht zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht.

Am 15. November 2016, am letzten Tag der Einspruchsfrist, reichten die Stadtwerke Plattling Klage am Verwaltungsgericht gegen den Wasserrechtsbescheid des Landratsamtes ein. In diesem wird den Stadtwerken Plattling nur noch bis 2026 erlaubt, Tertiärwasser (Tiefenwasser aus etwa 184 Metern) zu fördern. Das Tertiärwasser wird zur Trinkwasserherstellung für die Plattlinger Bürger benötigt. Das Wasser ist eine Mischung aus 40 Prozent Tertiärwasser und 60 Prozent Quartärwasser, das aus dem obersten Grundwasserstock, aus etwa 16 Metern Tiefe gefördert wird. Im Wasserrechtsbescheid heißt es weiter, dass das Tiefenwasser nach zehn Jahren nicht mehr verwendet werden dürfe. Als Ersatz müsste Fernwasser, beispielsweise vom Zweckverband Bayerischer Wald, beigemischt werden.

In einer ersten Reaktion gegenüber der PZ war Bürgermeister Erich Schmid hörbar angefressen ob des Verhaltens des Landratsamtes. "Äußerst unverständlich" sei dieses, so Schmid. Schließlich habe es von Seiten des Gerichts einen "sehr vernünftigen Kompromissvorschlag" gegeben, "den wir angenommen hätten, die Gegenseite aber nicht". "Das Landratsamt hat scheinbar ein großes Interesse daran, dass sich der Wasserpreis in Plattling verteuert", schießt der Bürgermeister Richtung Deggendorf.

Mehr dazu lesen Sie in der Plattlinger Zeitung vom 19. Juli.