Plattling/Deggendorf
Wäre er doch bloß zu Fuß gegangen

04.04.2017 | Stand 18.09.2023, 1:51 Uhr

Gleich zwei Mal entschuldigte sich ein 29-jähriger Kfz-Mechaniker aus Plattling in seiner Verhandlung am Dienstag am Amtsgericht in Deggendorf: Zum einen wegen seiner Verspätung von einer Viertelstunde, zum anderen für seine Ausraster gegen einen Taxifahrer und gegen die Polizisten, die ihn zur Blutentnahme ins Krankenhaus begleiteten. Der Rausch vom Volksfestbesuch Ende Mai 2016 in Plattling wird dem selbständigen Vater zweier Kinder ein paar Scheine kosten: Amtsrichter Roland Saller verurteilte ihn unter anderem wegen Eingriff in den Straßenverkehr, Beleidigung, Körperverletzung und Widerstand gegen Polizeibeamte zu 130 Tagessätzen zu jeweils 27 Euro und bürdete ihm auch die Kosten des Strafverfahrens auf.

Verteidiger Ingo Gade gab aus der Sicht des Beschuldigten eine Erklärung ab: Demnach habe sein Mandant auf der Heimfahrt im Taxi "total überreagiert". Der Kfz-Mechaniker sei so viel Alkohol nicht gewöhnt. Zudem wäre der Taxifahrer "unfreundlich und arrogant" gewesen. Es sei zu einem Wortgefecht zwischen dem Taxifahrer, ihm und seinem mitfahrenden Schwager gekommen. Der Kfz-Mechaniker und der Maurer beschuldigten den Taxifahrer, das Fahrtziel (in der Stadt Plattling, Anm. d. Red.) über Umwege anzusteuern.

Ein Wort habe das andere ergeben. Als der Taxifahrer zu ihm gesagt habe, er "soll sein Maul halten", sei er "ausgerastet" und habe den Chauffeur von hinten traktiert. Dieser habe dann angehalten. Weiter sprach der Verteidiger die zu Bruch gegangene Windschutzscheibe an. Dass bei der Verbringung des Kfz-Mechanikers zur Blutentnahme ins Krankenhaus der Schlag gegen einen Polizisten passiert ist, tue ihm leid, "er wollte sich nicht widersetzen", so der Anwalt. Für die blutige Nase des Beamten sei er bereits mit 1500 Euro Schmerzensgeld (plus Anwaltskosen) zur Kasse gebeten worden. Auf dem Weg zur Blutentnahme sei sein Mandant immer wieder von den vier Beamten "geschubst" worden. Das Ergebnis der Blutentnahme: 1,817 Promille.

"Total down" habe man den Beschuldigten im Bett angetroffen, als er von zwei Streifen zur Blutentnahme ins Krankenhaus abgeholt worden war, sagte ein Beamter der Polizei-Inspektion Plattling aus. Es habe dann eine Weile gedauert, da der Mechaniker auf dem Weg zur Blutprobe "immer wieder stehen blieb" und dabei habe ein Kollege ("auf den er sich wohl eingeschossen hatte") einen Schlag mit der Hand ins Gesicht bekommen.

Auf Google Maps machten sich Richter, Staatsanwalt und Verteidiger über einen "möglichen Umweg" des Taxifahrers kundig. Und siehe da: "Das sind höchstens 200 Meter, eigentlich kann man das zu Fuß laufen", sagte Richter Saller mit Blickrichtung zum Angeklagten.

Für den Staatsanwalt stand außer Zweifel, dass sich der Kfz-Mechaniker "strafbar gemacht" hat. Er forderte eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu je 30 Euro und die Begleichung der Verfahrenskosten. Der Verteidiger beschrieb seinen Mandanten als einen "ruhigen und friedlich bekannten" Mitbürger, der "weiß, dass er Mist gebaut hat" und beantragte, das Strafmaß bei 90 Tagessätzen zu belassen. "Ich möchte mich entschuldigen. Es tut mir leid", war das letzte Wort des Angeklagten.

Der Amtsrichter schraubte die Forderung des Staatsanwaltes auf 130 Tagessätze zu je 27 Euro herunter und brummte dem jungen Familienvater auch die Gerichtskosten auf. Verteidigung und Staatsanwalt kündigten noch im Sitzungssaal an, auf Rechtsmittel zu verzichten.

− rb