Bad Füssing/Plattling
Gericht entscheidet über Verbleib des Plattlinger Zirkusbären Ben

13.03.2017 | Stand 18.09.2023, 1:47 Uhr

22 Jahre lang verbrachte Bär Ben sein Leben hinter Gittern. Vor einem Jahr wurde er beschlagnahmt. Nun lebt er auf dem Gnadenhof in Hart bei Bad Füssing. −Foto: Archiv Astrid Hahne

Es waren tumultartige Szenen, die sich vor einem Jahr um den letzten deutschen Zirkusbären Ben am Rennbahngelände in Plattling (Landkreis Deggendorf) abspielten: Aufgebrachte Zirkusleute, die Besitzer des Braunbären Ben, wehrten sich am Morgen des 14. März 2016 gegen Tierschützer, Vertreter des Landrats und Veterinäramts sowie Polizeibeamte. Diese sollten den Bären nämlich wegen nicht artgerechter Haltung beschlagnahmen. Mit Erfolg: Ben lebt nun seit einem Jahr in einem Bärenpark. Anfang April wird der Fall nun vor dem Verwaltungsgericht Regensburg erneut verhandelt.

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Als die Polizei vor einem Jahr in Plattling anrückte, versuchte der Besitzer des Bären mit dem Tieranhänger zu flüchten und durchbrach dabei einen Zaun. Schon zuvor steckten auf dem Boden liegende Tierschützer Tritte ein, wie ein der PNP vorliegendes Video der Tierschutzorganisation "Animals United" belegt. Nachdem sich die Lage wieder beruhigt hatte, wurde der Bär nach Hart bei Bad Füssing (Landkreis Passau) gebracht. Dort lebt er seitdem auf einem Gnadenhof, zusammen mit Bärin Leima.

Ben hielt zuletzt Winterruhe, wie Franz Weinberger, stellvertretender Leiter des Parks, auf Nachfrage bestätigt. "Nun, zum Ende dieser Phase, schaut er immer wieder sporadisch raus", erklärt er. Dies sei ein für Braunbären typisches Verhalten. Auf die Frage, ob Ben seinen Lebensabend in Hart verbringen werde, sagt Weinberger: "Wir nehmen an, dass er bleibt."

Ob dem wirklich so ist, entscheidet das Verwaltungsgericht in Regensburg. Im vergangenen Jahr hatte es zunächst im Eilverfahren entschieden, dass der Zirkusbär nicht zum Zirkus Louis Knie/Alberti zurückkehrt. Der Besitzer des Bären klagte nun aber gegen den Bescheid des Landratsamtes Deggendorf vom 17. März 2016, der die Rechtsgrundlage für die Fortnahme des Bären war. Die Hauptverhandlung in dieser Sache beginnt nun am Dienstag, 4. April.
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