Deggendorf
Rätselraten über neues "Tempo 30": Wo hört’s wieder auf?

28.03.2018 | Stand 18.09.2023, 2:40 Uhr

In der Stadtfeldstraße kurz nach dem Bahnhof steht ein solches Tempo-30-Schild, das nicht wieder aufgehoben wird. Die Autofahrer müssen wissen: Es gilt nur vor der Schule. − Foto: Binder

In Deggendorf vor allen Schulen, Kindergärten und Heimen eine Tempo-30-Abschnitten. Autofahrer sind nun verwirrt: Wo hören die Zonen wieder auf?

"Machen Sie sich doch mal den Spaß und fahren Sie vom Kreisel am Bahnhof über die Stadtfeld-, Egger- und Konrad-Adenauer-Straße bis zum Eisstadion – es ist eine große Freude", schrieb eine verärgerte Leserin an die Deggendorfer. Die Frau fährt diese Strecke jeden Morgen auf dem Weg zur Arbeit und kommt seit ein paar Tagen an fünf Tempo-30-Schildern vorbei. Nicht jede Geschwindigkeitsbegrenzung versteht sie, doch worum es ihr vor allem geht: "Man weiß nie, wo die 30er-Zone endet." Auch bei ihren Nachbarn sei die Verunsicherung groß, und auf Facebook werde ebenfalls hitzig diskutiert. Auch bei der Stadt habe es dazu schon eine Reihe von Anfragen gegeben, berichtet Ordnungsamtsleiter Karlheinz Löfflmann. Deshalb nun eine schnelle Antwort: Tempo 30 gilt in diesen Fällen ab dem Schild für 300 Meter.

Der ausführlichere Hintergrund zu den neuen Tempo-30-Abschnitten: Im Oktober hat der Verkehrsausschuss einstimmig beschlossen, dass vor allen Schulen, Kindergärten und Heimen Tempo 30 gelten soll, was nach der Straßenverkehrsordnung nun möglich ist. In den letzten zwei Wochen wurden nun die Schilder nach und nach angebracht.

Und so muss die DZ-Leserin auf dem Weg zur Arbeit zunächst vor der Pestalozzischule bremsen, dann kurz darauf vor dem BRK-Altenheim, in der Egger Straße vor dem Eingang des Schulzentrums und in der Konrad-Adenauer-Straße vor dem neuen Robert-Koch-Gymnasium. Allerdings könnte sie auch recht bald wieder auf 50 km/h beschleunigen, wenn sie Anlage 2, Abschnitt 7 zu §41 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung kennen würde: "Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht."

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