Deggendorf
Auch für Holzöfen gelten Abgas-Grenzwerte

15.03.2018 | Stand 18.09.2023, 2:39 Uhr

Kaminkehrermeister Thomas Skor zeigt im eigenen Wohnzimmer, wie man einen Holzofen richtig anheizt. Was viele nicht wissen: "Man soll von oben nach unten einheizen." − Foto: Augustin

Heizen mit Holz liegt voll im Trend. "In der Region wird in fast alle Neubauten ein Kaminofen eingebaut", weiß Thomas Skor. Der Kaminkehrermeister aus Edenstetten hat in seinem Wohnzimmer selbst einen Holzofen stehen. Er erklärt, wie wichtig neben den Emissionswerten der Öfen auch das richtige Heizen ist.
Um die Feinstaubbelastung so gering wie möglich zu halten, dürfen in Neubauten nur Öfen eingebaut werden, die strenge Grenzwerte einhalten. Zum 1. Januar mussten Öfen, die vor 1984 in Betrieb genommen wurden, erneuert oder mit einem Feinstaubfilter nachgerüstet werden, wenn sie die Werte von 0,15 Gramm Staub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas überschritten haben. Wer sich nicht sicher ist, wie alt sein Ofen ist, kann das am Typenschild nachschauen. Die Schadstoffwerte werden zudem im Rahmen der Feuerstättenschau gemessen, die der Kaminkehrer alle fünf Jahre vornimmt.

Nicht alle Öfen sind von der Nachrüstpflicht betroffen. So müssen Küchenherde, Badöfen, offene Kamine und gemauerte Grundkachelöfen nicht nachgerüstet werden. Auch Häuser, die über keine Zentralheizung verfügen, sind von der Regelung ausgenommen.
In der Region mussten mehrere Hundert Haushalte nachrüsten. Kaminkehrermeister Skor empfiehlt in den meisten Fällen einen kompletten Austausch des Ofens: "Feinstaubfilter sind teuer und wartungsintensiv. Sie verringern zwar den Schadstoffausstoß, der Wirkungsgrad bleibt aber gleich. Außerdem bekommt man für nur wenig mehr Geld einen komplett neuen Ofen." Eigentümer, die das Schreiben, dass sie ihren Ofen nachrüsten müssen, ignoriert oder übersehen haben, werden vom Kaminkehrer bei der nächsten Feuerstättenschau erneut darauf hingewiesen und müssen die Nachrüstung innerhalb eines halben Jahres nachholen. Tun sie das nicht, geht der Fall an das Landratsamt, sie haben mit einem Bußgeld und der Außerbetriebnahme der Feuerstätte zu rechnen.
Mehr dazu lesen Sie in der Donnerstagausgabe der Deggendorfer Zeitung.