Deggendorf/Passau
"Nicht zu fassen": Bußgeld für Schulschwänzer sorgt für Aufsehen

10.03.2018 | Stand 18.09.2023, 2:38 Uhr

Dieser Bußgeldbescheid einer Schülerin aus Ingolstadt geistert seit einiger Zeit durchs Internet. −Screenshot: DK

Ein Fall einer Schulschwänzerin aus Ingolstadt hat für Aufsehen in den sozialen Netzwerken gesorgt. Auf Facebook zog ein Foto eines anonymisierten Verwarnungsschreibens des Ordnungsamts seine Kreise. Die Jugendliche, eine Mittelschülerin, wird dazu aufgefordert, zehn Euro Bußgeld zu zahlen, weil sie innerhalb von sechs Monaten sechs Mal zu spät zum Unterricht erschienen ist und insgesamt 26 Minuten gefehlt hat. Die Kommentare im Internet zu diesem Fall reichen von Zustimmung wie "Völlig richtig" bis hin zu "Unmöglich. Nicht zu fassen. Das ist ja wohl Kindergarten!"

Doch das ist es keineswegs, wie ein Sprecher des Landratsamtes Deggendorf erklärt, der für die Bußgeldverfahren im Landkreis Deggendorf zuständig ist. Im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz sei festgelegt, dass alle Schüler regelmäßig am Unterricht und an Schulveranstaltungen teilnehmen müssen. Wer nicht erscheine, begehe eine Ordnungswidrigkeit. "Zunächst versuchen die Schulen, das Problem mit dem jeweiligen Schüler anderweitig zu klären. Wenn das nichts nützt, wenden sich die Schulen an uns", sagt der Deggendorfer Landratsamts-Sprecher.

Das bestätigt auch Irmgard Jabornitzky, Schulleiterin der Mittelschule St. Martin in Deggendorf. "Fehlt jemand einmal unentschuldigt, gibt es zuerst ein intensives Gespräch. Schwänzt ein Schüler gehäuft, muss man aber schon tätig werden", sagt sie. Die Fehlzeiten werden von der Schule erfasst und im Fall der Fälle an das Amt weitergemeldet. "In der Regel zeigt es bei uns Wirkung, wenn einmal ein Bußgeld gezahlt, oder bei Nicht-Zahlung Sozialstunden geleistet werden mussten", sagt Jabornitzky.

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