Deggendorf
Missbrauchs-Prozess: Urteil gegen ehemaligen Priester ist rechtskräftig

08.03.2018 | Stand 18.09.2023, 2:37 Uhr

Zu achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe hat das Landgericht Deggendorf einen ehemaligen Priester verurteilt. Vor Haftantritt muss er eine Therapie absolvieren. − Foto: Roland Binder

Das am 22. Februar 2018 von der Jugendkammer des Landgerichts Deggendorf verkündete Urteil gegen einen ehemaligen Priester ist rechtskräftig. Das teilte das Landgericht Deggendorf am Donnerstag in einer Presseaussendung mit.

Die Staatsanwaltschaft hat die zunächst vorsorglich zur Einhaltung der einwöchigen Rechtsmittelfrist eingelegte Revision gegen das Urteil nach nochmaliger Prüfung zurückgenommen. Nachdem weder der Angeklagte noch die Nebenkläger Revision eingelegte haben, ist das Urteil jetzt rechtskräftig.

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Der Angeklagte wurde unter anderem des sexuellen Missbrauchs von Kindern in 108 Fällen schuldig gesprochen und deswegen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zudem wurde die unbefristete Unterbringung des Angeklagten in der Psychiatrie angeordnet. Über die spätere Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert entschieden werden.

− pnp