Deggendorf
Zum zweiten Mal in einer Woche: AfD-Kandidatin von Polizei kontrolliert

22.09.2017 | Stand 18.09.2023, 2:14 Uhr

AfD-Kandidatin Katrin Ebner-Steiner. − Foto: Binder

AfD-Direktkandidatin Katrin Ebner-Steiner hat mit ihren Wahlkampfaktivitäten in dieser Woche bereits zum zweiten Mal eine Polizeikontrolle provoziert. Am Montag hatte sie, von einem muslimischen Gesichtsschleier verhüllt, an einer Demonstration in Passau gegen Kanzlerin Angela Merkel teilgenommen. Und war von der Polizei kontrolliert worden, weil sie gegen das Vermummungsverbot bei Demonstrationen verstoßen hatte.

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Am Dienstag war Ebner-Steiner im Vorfeld der CSU-Kundgebung in der Stadthalle aktiv und wurde wieder von der Polizei kontrolliert. Nach ihrer Darstellung ist sie "nur dreimal" mit einem mit Wahlwerbung bedruckten Kleinstransporter an der Halle vorbeigefahren. Ein Polizeiauto mit "Folgen"-Leuchtschrift habe sie zu einem Haltepunkt gelotst. Die Beamten hätten während der Kontrolle mit Polizeichef Stephan Seiler telefoniert und das Handy an sie weitergeben. Seiler habe gesagt: "Ach, Sie sind es." Danach hätten ihr die Streifenbeamten mit Platzverweis und Schlüsselentzug gedroht. "Ich halte das ganze Vorgehen auch für eine völlige Überreaktion aus vorauseilendem Gehorsam", schreibt Ebner-Steiner in einer Pressemitteilung.

Polizeichef Stephan Seiler stellte auf Nachfrage der DZ wesentliche Punkte anders dar. Der Kleintransporter der AfD sei "mindestens eine halbe Stunde lang" immer wieder an der Stadthalle vorbeigefahren. Tatsächlich heißt es nämlich in Paragraph 30, Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung: "Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden."

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