München/Passau/Deggendorf
Lesen, Kochen, Holzhacken: Kuriose Urteile bei Jugendlichen

23.08.2017 | Stand 18.09.2023, 2:10 Uhr

20 Stunden Lesen: Das Amtsgericht München greift gerne auf Weisungen wie diese zurück, wenn Jugendliche Straftaten begehen. − Foto: dpa

Weil das Kennzeichen seines Motorrads schon zum zweiten Mal wegen falscher Befestigung schwer lesbar war, wurde ein 19-Jähriger vergangene Woche vom Münchner Amtsgericht verurteilt: Zu 20 Stunden Lesen. Zugegebenermaßen eine ausgefallene, aber keineswegs unübliche Art von Urteil. Bei Jugendlichen zeigt sich das Münchner Amtsgericht durchaus regelmäßig einfallsreich, weiß Monika Andreß, dortige Pressesprecherin und langjährige Jugendrichterin.

Jugendliche, die wegen Beleidigung verurteilt werden, müssen Entschuldigungsbriefe schreiben. Ein Kochlehrling, der gestohlen hat, muss sich beim Geschädigten mit einem selbstgekochten Essen revanchieren. "Hinter diesen Urteilen steht der Erziehungsgedanke", erklärt Richterin Andreß. Wenn Jugendliche und Heranwachsende, die unter das Jugendstrafrecht fallen, mit dem Gesetz in Berührung kommen, gebe es für das Gericht einen relativ großen Freiraum – über Geldzahlung und Sozialarbeit hinaus.

Keine kuriosen Strafmaßnahmen in der Region

Doch nicht alle bayerischen Gerichte machen sich die Freiheiten des Jugendrechts so zunutze wie in München. Das Amtsgericht Passau verneint auf Anfrage, Weisungen wie die der Leseweisung zu nutzen. Und auch in Deggendorf greife man kaum auf derart exotische Maßnahmen zurück, teilt die Jugendrichterin und Direktorin des dortigen Amtsgerichts, Eva Nistler, mit.
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