Deggendorf
Ex-Freundin entführt und verprügelt: Mann muss ins Gefängnis

06.07.2017 | Stand 18.09.2023, 2:03 Uhr

Der 63-jährige Schausteller aus dem Kreis Straubing-Bogen gab im Prozess eine völlig andere Version des Vorfalls zu Protokoll. Er habe seine Ex-Freundin vor mehreren Schlägern gerettet. Das Gericht schenkte ihm keinen Glauben. − Foto: Heinritz

Ein langer Prozess ist am Donnerstag vor dem Amtsgericht Deggendorf mit einem Schuldspruch zu Ende gegangen. Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Stefan Felixberger hatte "keine Zweifel" daran, dass ein 63-Jähriger Schausteller aus dem Kreis Straubing-Bogen seine Ex-Freundin (33) Anfang März 2016 mitten in der Nacht auf offener Straße entführt und zusammengeschlagen hatte. Das Gericht verurteilte den Mann wegen Freiheitsberaubung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten. Er sitzt derzeit noch in Untersuchungshaft, der Haftbefehl bleibt aufrechterhalten, weil das Gericht eine Flucht- und Wiederholungsgefahr beim Täter sieht.

Damit orientierte sich die Kammer nahe an der Forderung von Staatsanwalt Anton Donaubauer, der in seinem Plädoyer zwei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung gefordert hatte. Donaubauer sagte, dass sich der "Sachverhalt größtenteils bestätigt" habe. Demnach lauerte der 63-jährige Schausteller seiner Ex-Freundin, mit der er zwei Kinder hat, zwischen drei und vier Uhr morgens in der Lateinschulgasse in Deggendorf auf, zerrte sie in ein Auto, das von einem Mittäter nach Metten gefahren wurde, und verprügelte sie während der Fahrt heftig mit Händen und Füßen, wodurch die Frau eine Gehirnerschütterung und einen Nasenbeinbruch erlitt. In Metten stieg der Mann dann in sein eigenes Auto um und fuhr mit der Frau noch eine geraume Zeit spazieren, erst dann brachte er sie nach Hause, wo schon die Polizei wartete, die der Begleiter der Frau kontaktiert hatte.

Der Verurteilte hatte den Vorfall in einer vorherigen Sitzung völlig anders dargestellt, eigentlich habe er seine Ex-Freundin vor mehreren Ausländern gerettet, daher die Verletzungen der Frau. Dieser Einlassung schenkte Staatsanwalt Donaubauer keinen Glauben und bezeichnete sie als "fast filmreif".

Verteidiger Helmut Mörtl sagte, dass es widersprüchliche Zeugenaussagen gegeben habe. Die 33-Jährige und ihr Begleiter, der zur Tatzeit mit ihr unterwegs war, hätten unterschiedliche Angaben zum Hergang gemacht. Der Begleiter habe zudem den 63-Jährigen nicht als Angreifer identifizieren können. Fakt sei nur, dass die 33-Jährige verletzt wurde. Wie sich das Geschehen zugetragen hat, sei offen. "Jeder sagt was anderes", sagte Mörtl. Es sei also nicht auszuschließen, dass die Geschichte seines Mandanten stimme. Mörtl forderte deshalb einen Freispruch und die Aufhebung des Haftbefehls.

Das Plädoyer des Verteidigers überzeugte das Gericht nicht. Die Kammer sei "völlig überzeugt", dass der 63-Jährige der Hauptverantwortliche sei. Zwar gebe es tatsächlich Widersprüche in den Aussagen des Opfers und des Begleiters, aber der Kern bleibe bestehen: Der Schausteller habe seine Ex-Freundin auf offener Straße "hinterlistig überfallen". "Sowas kennt man sonst nur aus Fernsehfilmen", sagte Richter Felixberger. Die "Komplotttheorie" des Verteidigers passe nicht. Wenn der 63-Jährige wirklich der Retter seiner Ex-Freundin gewesen sein soll, wieso sei er dann stundenlang mit ihr durch die Gegend gefahren, anstatt sie ins Krankenhaus zu bringen, argumentierte Felixberger. Das Verhalten des 63-Jährigen, der im Prozess keine Einsicht oder Reue zeigte, werfe kein gutes Licht auf seine Rechstreue, deswegen bleibe der Mann in Haft.