Hengersberg
Mit Vorschlaghammer im Rathaus: Mann muss in Psychiatrie bleiben

26.06.2017 | Stand 19.09.2023, 21:57 Uhr

Der Obdachlose kam in bayerischer Tracht mit Hut zur Verhandlung. Als Verteidiger stand ihm Rechtsanwalt Ronny Raith zur Seite. − Foto: Kronawitter

Er hatte Türen und Fenster eingeschlagen und Verwaltungsangestellte bedroht: Weil er mit einem Vorschlaghammer im Hengersberger Rathaus randaliert hatte, musste sich ein 49-jähriger Hengersberger Obdachloser am Montag in einem Sicherungsverfahren vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts Deggendorf unter dem Vorsitz von Vizepräsidentin Gisela Schwack verantworten.

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Staatsanwalt Stefan Brunner warf dem Mann unter anderem versuchte gefährliche Körperverletzung vor. Er soll im Oktober vergangenen Jahres aus Wut über seine aus seiner Sicht unzureichende Obdachlosenunterkunft einen Vorschlaghammer gestohlen und damit im Hengersberger Rathaus gewütet haben. Als der Hengersberger Geschäftsleiter ihn beruhigen wollte, habe ihn der Obdachlose zunächst beleidigt und dann mit dem Hammer zum Schlag ausgeholt. Der Beamte habe dem Schlag aber noch ausweichen können.

In der Verhandlung sagten mehrere Verwaltungsangestellte aus, die an dem Vorfall beteiligt waren. Ihre Angaben unterschieden sich jedoch. Zwei Angestellte meinten, der Schlag hätte den Geschäftsleiter nicht treffen können.

Der sachverständige Gutachter Dr. Hans Simmerl, Leitender Arzt der Allgemeinpsychiatrie am Bezirksklinikum Mainkofen, berichtete, dass der Beschuldigte seit 1993 sechs Mal zur Behandlung in Mainkofen gewesen sei. Er sei aber "leider", so Simmerl, wegen einer Fehldiagnose eines Arztes der Justizvollzugsanstalt immer nur wegen einer Alkoholabhängigkeit behandelt worden. Tatsächlich leide der Obdachlose aber unter einer Hebephrenen Schizophrenie. Er habe Affektstörungen und könne schnell in Rage geraten, es gebe Phasen, da sei er voller Energie, dann wieder ruhig. Außerdem habe er zwar keine Intelligenzdefizite, aber formale Denkstörungen und spreche sehr zerfahren. Der Alkoholmissbrauch sei nur eine Nebendiagnose und nicht verantwortlich für die Taten. Der Beschuldigte könne sich einfach in Konfliktsituationen nicht steuern und stelle eine Gefährdung für die Allgemeinheit dar. Während der Verhandlung sprach der Obdachlose extrem schnell und undeutlich, immer wieder grinste er ins Publikum.

Das Gericht verurteilte ihn zur weiteren Unterbringung im Maßregelvollzug in Mainkofen. Die Kammer sei zwar nicht davon überzeugt, dass der Beschuldigte den Hengersberger Geschäftsleiter verletzen wollte, doch er sei für die Allgemeinheit gefährlich. Damit folgte das Gericht der Einschätzung des Psychiaters, der von einer immer weiter sinkenden Hemmschwelle des Obdachlosen sprach. Dass dessen Schizophrenie des Beschuldigten so lange nicht erkannt wurde, sei "tragisch", sagte die Vorsitzende Richterin Schwack. Der Mann soll nun in der Behandlung versuchen, mit Medikamenten seine Aggressionen in den Griff zu kriegen.

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