Deggendorf
Warum es 2,4 Millionen Euro Fluthilfe für die Moschee gab

26.04.2017 | Stand 20.09.2023, 21:46 Uhr

Die Moschee am Unteren Sommerfeldweg in Fischerdorf. − Foto: Binder

Seit fast einem Jahr ist die Moschee des türkisch-islamischen Kulturvereins in Fischerdorf fertig, und noch immer ist ihre Finanzierung ein Thema. Während städtische Politiker regelmäßig betonen, dass die Stadt die Moschee nicht bezahlt hat, hört man von der AfD-Kreisvorsitzenden Katrin Ebner-Steiner immer wieder den Vorwurf, der Staat habe die Moschee finanziert und das sei ein Skandal. Zu einem ähnlichen Schluss kam der Verfasser eines Leserbriefs, der bereits veröffentlichte Zahlen zusammenstellte und hinterfragte.

Die DZ hat bei der Regierung von Niederbayern gefragt, wie viel staatliches Geld – in Form von Fluthilfe – in die Moschee geflossen ist und wie sich dieser Betrag erklären lässt.

Der türkisch-islamische Kulturverein selbst hatte voriges Jahr bei der Eröffnung der Moschee diese Zahlen genannt: 3,2 Millionen Euro hat der Bau gekostet, davon kamen 2,4 Millionen aus der Fluthilfe für Vereine. Die übrigen 800000 Euro trägt der Verein bzw. der türkisch-islamische Bundesverband DITIB.

Der türkisch-islamische Kulturverein bekommt Fluthilfe, weil er ein Gebäude in der Rosengasse in Fischerdorf hatte, das bei der Hochwasserkatastrophe so beschädigt wurde, dass es abgebrochen werden musste. Katja Zukanow, Pressesprecherin der Regierung von Niederbayern, bestätigte die Höhe der Fluthilfe: "Der Verein kann mit einer Entschädigung von maximal 2,4 Millionen Euro rechnen."

2,4 Millionen Euro – eine hohe Summe für die frühere Moschee in der Rosengasse, die auf den ersten Blick nur schwer nachvollziehbar erscheint.

Das liege "an den großzügigen Regelungen des Förderprogramms", erläuterte die Sprecherin der Regierung. Bei allen Betroffenen hat der Freistaat nicht den Zeitwert eines Gebäudes angesetzt, sondern die Wiederherstellungskosten. Grundlage für die Fluthilfe war also nicht der Preis, den man bei einem Verkauf des Gebäudes unmittelbar vor der Flut erzielt hätte, sondern die Kosten eines neuen Gebäudes gleicher Größe. Während Privatpersonen 80 Prozent dieser Kosten ersetzt bekommen, sind es bei Kommunen und Vereinen 100 Prozent.

"Wie hoch der Zeitwert des Gebäudes vor dem Hochwasser war, wurde nicht ermittelt und ist auch nicht relevant", informiert Katja Zukanow von der Regierung von Niederbayern. Wenn ein Antragsteller ein bei der Flut beschädigtes Gebäude an "anderer Stelle oder auch in größerem Rahmen als zuvor" errichten wolle, dann würden "die Kosten der Wiederherstellung fiktiv ermittelt". So sei auch im Fall der – laut Gutachten – irreparabel beschädigten alten Moschee verfahren worden.

Die Regierung erläuterte das Verfahren: "Dazu wurden die im Bestand vorhandenen Flächen mit Durchschnittswerten nach BKI (Baukostenindex) multipliziert. Der BKI enthält differenzierte Kostenansätze nach Nutzungsarten. Für Sakralräume wie Kirchen oder Moscheen gelten höhere Indexwerte als für Wohngebäude. Grund hierfür sind z.B. wesentlich höhere Anforderungen an den Brandschutz oder bei der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik. Ein ,Mehr‘ an Fläche wird nicht gefördert." Auch die Stellplätze, Außenanlagen, Abbruch- und Entsorgungskosten sowie Gutachter- und Planungskosten werden laut Regierung bei der Fluthilfe berücksichtigt.

Zukanow stellte fest: "Der türkisch-islamische Kulturverein ist bei der Bemessung des Schadensersatzes nach den gleichen Kriterien beurteilt worden, wie andere Antragsteller auch."