Deggendorf
Bebauung am Klosterberg: Jetzt beginnt die Planung

27.03.2017 | Stand 19.09.2023, 23:39 Uhr

Der "Strukturplan" von Bauamtsleiter Christoph Strasser für das Gebiet von der Innenstadt bis zum Klosterberg. Hier sind noch keine Konkreten Gebäude eingezeichnet, sondern nur die Bereiche markiert, wo welche Art von Nutzung vorgesehen ist. − Quelle: Stadt

Der Deggendorfer Stadtrat hat am Montagabend mit großer Mehrheit beschlossen, einen Bebauungsplan für den Klosterberg aufzustellen. Wie der genau aussehen wird, ist noch offen. Der Planer bekommt die Vorgabe, dass die Kuppe frei bleiben und als naturnahes Naherholungsgebiet gestaltet werden muss. Die Bebauung soll unten höher und massiver sein als weiter oben am Hang. Eine exakte Grenzlinie am Hang, bis zu der die Bebauung höchstens reichen soll, wollte die Stadtratsmehrheit noch nicht festlegen.

Bauamtsleiter Christoph Strasser ging es in der Stadtratssitzung nicht um die Details, wie sie ein Bebauungsplan einmal festschreiben wird, sondern ums große Ganze. Er hat nicht alleine den Klosterberg betrachtet, sondern auch das Gebiet zwischen Innenstadt und Berg. Seine Schlüsse und Ideen hat er in einem Strukturplan zusammengefasst, den er den Stadträten vorstellte. In diesem Plan sind noch keine konkreten Gebäude eingezeichnet. Vielmehr geht es darum: In welchen Bereichen gibt es Wohnnutzung, wo öffentliche Nutzung, wo sind grüne Achsen oder Grünflächen.

Dabei sieht Strasser auch eine komplette Neuordnung des Gebiets zwischen Östlichem Stadtgraben, Starzenbachweg, Färbergraben und Pandurenweg vor, das er als Klosterviertel bezeichnet. Der Bauamtsleiter geht von einer Achse aus, die bei der Grabkirche beginnt und durch das Kulturviertel bis zum Klosterberg und weiter auf dessen Kuppe führt.

Ein Bebauungsplan soll zunächst aber nur für den Klosterberg aufgestellt werden. Den Start des Verfahrens beschloss der Stadtrat mit der 34:6 Stimmen (dagegen waren die drei Grünen-Stadträte und Johannes Grabmeier, Georg Meiski und Markus Mühlbauer von den Freien Wählern). Nun wird ein Vorentwurf eines Bebauungsplans erarbeitet, in dem es dann um die Detailfragen geht. Damit wird ein Planungsbüro beauftragt.

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