Lalling/Hunding
Das Urteil und kein Ende

21.03.2017 | Stand 19.09.2023, 6:58 Uhr

Konkurrieren um einen Supermarktstandort im Lallinger Winkel: Lallings Bürgermeister Josef Streicher (l.) und Hundings Bürgermeister Ferdinand Brandl. − Fotos: Binder

Im Streit um den Standort eines Supermarkts im Lallinger Winkel hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ein Urteil gefällt. Wer auf eine Entscheidung gehofft hatte, ob damit Hunding oder Lalling zum Zug kommt, wird enttäuscht. Der Richterspruch lässt Optionen offen. Beide Bürgermeister glauben nach wie vor an ihren Standort.

Das Urteil ist den Beteiligten schriftlich zugegangen und bestätigt die Einschätzungen nach der mündlichen Verhandlungen in München. Die Gemeinde Lalling hatte den Normenkontrollantrag zurecht gestellt. Der Hundinger Bebauungsplan für einen großflächigen Lebensmitteleinzelhandel im Gewerbedorf Rohrstetten ist aus formalen und materiellen Gründen ungültig. Das Ende der Hundinger Supermarktträume bedeutet das aber nicht. Bürgermeister Ferdinand Brandl ist überzeugt davon, dass die formalen Mängel ohne große Schwierigkeiten behoben und auch die in der 30-seitigen Urteilsbegründung aufgeführten Bedenken und Hinweise bei der Neuaufstellung des Bebauungsplans berücksichtigt werden können, um den Supermarkt an der B533 zu verwirklichen.

Nachbarbürgermeister Josef Streicher muss dagegen den rechtskräftigen Bebauungsplan nur aus der Schublade ziehen. In Lalling könnte zwischen dem ehemaligen Gasthaus Dollmaier und dem Sportplatz ein Verbrauchermarkt mit 1200 Quadratmeter Verkaufsfläche und Getränkemarkt (280 m2) gebaut werden. Streicher erklärt, jetzt wieder mit möglichen Investoren in Kontakt zu stehen. "Vor dem Urteil hat keiner mehr gefragt", so Streicher. Jetzt habe sich die Situation total verändert.

Mehr dazu, wie Hunding das Urteil knacken will und was der Investor sagt, lesen Sie in der Deggendorfer Zeitung vom 22. März.