Töging
Lärmschutz: Neue Verordnung mit kürzerer Mittagszeit

23.11.2017 | Stand 19.09.2023, 21:59 Uhr

Auch er darf künftig von 12 bis 13 Uhr nicht allzu laut bellen: Eine neue Verordnung in Töging regelt auch, wann durch die "Haltung von Haustieren" kein Lärm entstehen darf. −Symbolfoto: dpa

Nach einer engagierten Diskussion hat sich der Stadtrat von Töging (Landkreis Altötting) am Donnerstag mit 15:5 Stimmen auf den Erlass einer neuen Lärmschutzverordnung geeinigt. Darin ist eine Mittagsruhe von 12 bis 13 Uhr festgelegt. In der bisherigen Verordnung, die nach 20 Jahren ausgelaufen war, war die Mittagsruhe von 12 bis 14 Uhr festgelegt. Der Hauptausschuss hatte das Thema vorberaten und einstimmig empfohlen, die Satzung nicht mehr zu erlassen. Dazu gab es jetzt zehn Ja- und ebenso viele Nein-Stimmen, was als Ablehnung zu werten ist.

In der Sitzung am Donnerstag wurde betont, dass von der Verordnung nicht nur die viel diskutierten und besonders konfliktträchtigen "ruhestörenden Haus- und Gartenarbeiten" erfasst seien, sondern auch "die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungsgeräten und Tonwiedergabegeräte sowie das Halten von Haustieren".

Der frühere Stadtrat Werner Lehner, der am Vortag die mit Mitstreitern gesammelten 559 Unterschriften für eine Ausweitung der Ruhezeiten an Bürgermeister Dr. Tobias Windhorst übergeben hatte, betonte in einem Statement, ohne diese "basisdemokratische" Initiative wäre die Verordnung wohl sang- und klanglos verschwunden.

− afb

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