Burghausen/Dortmund
Dortmund-Ultras protestieren wegen Haftstrafe für Wacker-Fan

21.01.2018 | Stand 25.10.2023, 10:45 Uhr

Mit überdimensionalen Spruchbändern solidarisierten sich die "Unity Ultras Dortmund" am Freitag mit dem verurteilten Wacker-Fan. − Foto: Unity Ultras Dortmund

Das Urteil gegen einen Fan des SV Wacker Burghausen (Landkreis Altötting) hat nicht nur in der Region für Gesprächsstoff gesorgt. Am Freitag solidarisierten sich auch Anhänger des Erstligisten Borussia Dortmund mit dem jungen Burghauser. Beim Auswärtsspiel gegen Hertha Berlin bezogen sie mit übergroßen Transparenten Stellung. "Hausfriedensbruch = 1 Jahr Knast? Freiheit für Ultras, auch beim SV Wacker" war dort während einer Aktion der Fangemeinschaft "Unity Ultras Dortmund" zu lesen.

Hintergrund der Dortmunder Aktion ist ein Urteil, welches das Altöttinger Amtsgericht am Donnerstag gegen einen Fan des SVW verhängt hatte. Mindestens dreimal war dieser im Frühjahr 2017 trotz eines bundesweiten Stadionverbots bei Heimspielen seiner Mannschaft zugegen gewesen. Er selbst behauptete vor Gericht, von dem Verbot nichts gewusst haben. Seine Mutter bestätigte, dass der entsprechende Brief zunächst wohl im Stapel mit der unerledigten Post übersehen worden sei. Erst eine Woche später habe sie ihn gefunden und dem Sohn übergeben. Zu diesem Zeitpunkt aber hatten ihn Szenebeamte der Polizei bereits bei einem Auswärtsspiel gegen den TSV 1860 II gesehen.

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Zwar zeigte sich am Ende der Verhandlung selbst die Staatsanwältin von der Glaubhaftigkeit der Mutter überzeugt und plädierte deswegen in Bezug auf einen vorsätzlichen Hausfriedensbruch auf Freispruch, Richter Dr. Gregor Stallinger aber kam zu einem anderen Schluss: Ihm fehle es in den Schilderungen an Detailerinnerungen, sagte er und zeigte sich überzeugt, dass sowohl Sohn als auch Mutter lügen würden. Weil der Angeklagte zum Zeitpunkt der Stadionbesuche unter offener Bewährung gestanden hatte und sein Vorstrafenregister bereits mehrere, auch einschlägige Einträge enthält, verurteilte ihn der Richter am Ende zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährungsmöglichkeit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung hat angekündigt, in Berufung zu gehen.